Für Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständige gibt es in Deutschland weder eine eindeutige Begriffsdefinition noch ein Berufsgesetz. Um Gutachter zu werden, braucht man keine Zulassung. Auch das nötige Fachwissen muss nicht zwingend nachgewiesen werden. Insofern darf sich jeder „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ nennen – rechtlich geschützt sind diese Begriffe nicht. Woher wissen Sie aber, ob ein Gutachter oder Sachverständiger tatsächlich das nötige Fachwissen besitzt, um Sie kompetent und umfassend beraten zu können?
(firmenpresse) - Man unterscheidet allgemein zwischen öffentlich bestellten und vereidigten, selbsternannten sowie verbandsanerkannten Sachverständigen. Zur verlässlichen Ermittlung von Miet- und Verkehrswerten wird fundiertes Fachwissen benötigt. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben ihre besondere Sachkunde in einem umfangreichen Prüfungsverfahren vor der IHK unter Beweis gestellt. Nur bei Bestehen der Prüfung und wenn keinerlei Bedenken gegen ihre persönliche Eignung bestehen, dürfen sie diese Berufsbezeichnung verwenden.
Die Fachkompetenz und Sachkunde der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird in regelmäßigen Abständen von der IHK überprüft; ebenso wird die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen vorausgesetzt. Somit liegt ihre fachliche Qualifikation deutlich über dem Niveau vieler, die sich selbst zum Sachverständigen ernannt haben.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verpflichten sich, bestimmte Grundsätze bei der Gutachtenerstellung einzuhalten (z. B. Klarheits- und Transparenzgebot, Objektivitätsgebot, Sachaufklärungsgebot). Aufgrund ihrer besonderen Eignung werden sie bei juristischen Auseinandersetzungen vom Gericht bestellt und spielen hier eine tragende Rolle bei der Erstellung finanziell bedeutsamer Bau- und Immobiliengutachten.
Darüber hinaus sind die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gegenüber fehlerhaften Bewertungen und daraus entstehenden Vermögensschäden in der Regel entsprechend abgesichert, sodass der Kunde immer auf der sicheren Seite ist.
OTTO STÖBEN Immobilien bietet seinen Kunden mit der hauseigenen Gutachtenabteilung die nötige Sachkompetenz zur verlässlichen Ermittlung von Immobilienwerten. Neben zwei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilienbewertung gibt es bei OTTO STÖBEN Immobilien jetzt auch einen Diplomsachverständigen. Patrick Stöben hat an der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA) an der Universität Freiburg sein Studium zum „Dipl. Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten“ absolviert und setzt damit die seit gut 50 Jahren bestehende Tradition des zertifizierten Gutachters im Hause OTTO STÖBEN fort.
Sie wollen den wahren Wert Ihrer Immobilie ermitteln? Bei OTTO STÖBEN Immobilien sind Sie in den besten Händen.
OTTO STÖBEN ist ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Immobilien-Management und acht Büros in Schleswig-Holstein. Als Maklerunternehmen in der vierten Generation verknüpft OTTO STÖBEN stets diese Erfahrung mit frischer Innovation.
Image Marketing GmbH
Jackie Gillies
Königsweg 1
24103 Kiel
Tel 0431 66452-16
Fax 0431 6645222
E-Mail: info(at)image-kiel.de
www.image-kiel.de