(ots) - Die neue Mindestlohn-Kommission, die ab 2017
die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns festlegen wird, soll ihre
Beschlüsse mit einfacher Mehrheit fällen. Das sieht der Gesetzentwurf
des Bundesarbeitsministeriums vor, der der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe) vorliegt. "Die
Beschlüsse der Mindestlohnkommission werden mit einfacher Mehrheit
der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst", heißt es in dem
Entwurf. "Bei der Beschlussfassung hat sich die oder der Vorsitzende
zunächst der Stimme zu enthalten", heißt es darin weiter. "Kommt eine
Stimmenmehrheit nicht zustande, macht die oder der Vorsitzende einen
Vermittlungsvorschlag. Kommt nach Beratung über den
Vermittlungsvorschlag keine Stimmenmehrheit zustande, übt die oder
der Vorsitzende ihr oder sein Stimmrecht aus", so der Gesetzentwurf.
Das Ministerium begründet die Einführung des allgemeinen Mindestlohns
damit, dass er Arbeitnehmer "vor unangemessen niedrigen Löhnen
geschützt". Zugleich trage der Mindestlohn dazu bei, "dass der
Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht zu Lasten der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Vereinbarung immer
niedrigerer Löhne, sondern um die besseren Produkte und
Dienstleistungen stattfindet", heißt es in dem Entwurf. "Das Fehlen
eines Mindestlohns kann ein Anreiz sein, einen
Lohnunterbietungswettbewerb zwischen den Unternehmen auch zu Lasten
der sozialen Sicherungssysteme zu führen, weil nicht
existenzsichernde Arbeitsentgelte durch staatliche Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende "aufgestockt" werden können. Der
Mindestlohn schützt damit die finanzielle Stabilität der sozialen
Sicherungssysteme", heißt es weiter.
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