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Internationaler Tag gegen Rassismus: Menschenrechtsinstitut fordert bessere Ermittlungen bei rassistisch motivierten Gewalttaten

ID: 1035229

(ots) - Anlässlich des Internationalen Tags gegen Rassismus
am 21. März erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts
für Menschenrechte:

"Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft bei
rassistisch motivierten Gewalttaten müssen verbessert werden. Dazu
müssen die Bundesländer grundlegende Änderungen in der
Polizeiausbildung sowie in den Vorschriften für die Ermittlungsarbeit
vornehmen. Die bisherige Abwehr der Innenministerkonferenz der Länder
gegenüber den diesbezüglichen parteiübergreifenden Empfehlungen des
NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages ist weder zu begreifen
noch zu verantworten. Deshalb fordert das Deutsche Institut für
Menschenrechte die Landesparlamente auf, aktiv zu werden. Sie sollen
dem Beispiel des Bundestags folgen und einstimmig beschließen, die
Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umzusetzen. Die
Empfehlungen sind schließlich Hilfestellungen für eine verbesserte,
menschenrechtlich gebotene Polizeiarbeit auf der Grundlage der
umfassenden Analyse des Untersuchungssauschusses."

Bundestag und Bundesregierung haben sich Ende Februar über die
Fraktionsgrenzen hinweg selbst verpflichtet, die Empfehlungen des
NSU-Untersuchungsausschusses in dieser Legislaturperiode zügig
umzusetzen. Der Ausschuss fordert beispielsweise, dass jede Gewalttat
mit möglicherweise rassistischem Motiv von Polizei und
Staatsanwaltschaft eingehend untersucht wird. Auch soll der Blick der
Polizei für die Anzeichen einer rassistischen Motivation nachhaltig
und systematisch geschärft werden. Bisherige Ermittlungsroutinen
sollen revidiert werden; dies müsse bereits am Tatort von Gewalttaten
beginnen.

Die menschenrechtliche Verpflichtung Deutschlands zur Ermittlung
möglicher rassistischer Motive bei Gewalttaten ergibt sich auch aus
der Europäischen Menschenrechtskonvention. Erst in der vergangenen




Woche hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Bulgarien in
einem Fall verurteilt, in dem der rassistische Hintergrund eines
tätlichen Angriffs trotz entsprechender Angaben seitens des Opfers
nicht ermittelt wurde.



Pressekontakt:
Ingrid Müller, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 30 25 93 59 470 * Mobil: +49 173 422 62 47
E-Mail: mueller.i(at)institut-fuer-menschenrechte.de


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Datum: 20.03.2014 - 09:40 Uhr
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