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BVR: Neuer EU-Abwicklungsmechanismus führt zu nicht hinnehmbarer Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken

ID: 1035513

(ots) - "Die heute vom Europäischen Parlament, Rat und
Kommission erzielte Einigung zur Gestaltung des einheitlichen
Abwicklungsmechanismus im Rahmen der Bankenunion ist eine
weitreichende Maßnahme für eine Vergemeinschaftung von
Haftungsrisiken", konstatiert Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Die Vorschläge sehen eine deutliche Verkürzung der Periode hin zu
einer Gesamthaftung der Beiträge aus den einzelnen Mitgliedsstaaten
vor. So sollen bereits im dritten Jahr 70 Prozent der von den
Instituten der Mitgliedsstaaten angesammelten Mittel zur gemeinsamen
Verwendung zur Verfügung stehen. Verbunden mit der diskutierten
Pflicht zur wechselseitigen Kreditvergabe der Mitgliedsstaaten
untereinander kann es damit quasi zu einer sofortigen Umverteilung
der Risiken kommen. Zugleich besteht die Gefahr, dass
Mitgliedsstaaten ihre "Altlasten" über den gemeinsamen
Abwicklungsmechanismus entsorgen werden.

Wenig begeistert ist der BVR auch über die vorgeschlagene
Verkürzung der Ansparperiode zum europäischen Abwicklungsfonds auf
acht Jahre. "Dies wird zu einer spürbaren Zusatzbelastung der
Institute führen, wobei die deutschen Banken den größten Anteil am
Fondsvolumen tragen werden", betont Hofmann.

Der BVR fordert vor diesem Hintergrund mit Nachdruck, die
Anreizstrukturen bei der weiteren Konkretisierung der Regeln zum
Abwicklungsfonds zielführender zu gestalten und für
Beitragsgerechtigkeit zu sorgen. "Die Beitragsbemessung muss strikt
risikoorientiert erfolgen. Es ist entscheidend, dass dies auch im
Detail konsequent umgesetzt wird. Hier ist auch die Kommission
gefragt, nun im nächsten Schritt Regelungen vorzuschlagen", erklärt
Hofmann. "Wir fordern, dass bei der Beitragsverordnung eine
Freibetragsgrenze von 500 Millionen Euro eingezogen wird, so dass




kleine Institute, die ohnehin nicht vom Abwicklungsfonds bedient
werden würden, ausgenommen und mittelgroße Banken nur moderat
belastet werden."



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Raiffeisenbanken - BVR
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Datum: 20.03.2014 - 13:40 Uhr
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