(ots) - Noch immer erhält eine unbekannte Zahl von
ehemaligen Angehörigen der SS eine Rente für ihre Dienstzeit bei der
Allgemeinen- und Waffen-SS. Die Verwicklung in Kriegsverbrechen oder
Verbrechen gegen die Menschlichkeit spielt dabei keine Rolle.
Das berichtet das ARD-Politikmagazin KONTRASTE heute um 21.45 Uhr
in der ARD. Die gesetzliche Grundlage für die Versorgungsansprüche
stammt aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Das
Bundesfinanzministerium bestätigte die Zahlungen.
Lediglich für die sogenannten Opferrenten für invalide
SS-Angehörige, die zusätzlich zu den normalen Renten gezahlt werden,
wurde 1998 von der damaligen rotgrünen Bundesregierung eine
Überprüfung angeordnet. Falls Empfänger von Opferrenten gegen
Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen
haben, sollte ihnen die Rente entzogen werden. Dies ist bisher jedoch
nur in 99 Fällen geschehen. Die Überprüfung lag in der Verantwortung
der Landesversorgungsämter.
Efraim Zuroff, Leiter des Simon Wiesenthal Centres, forderte
gegenüber KONTRASTE eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage.
Gerade im Verhältnis zu den jüdischen Ghetto-Rentnern, die seit
Jahrzehnten um die Anerkennung ihrer Rentenansprüche aus der
Zwangsarbeit kämpfen müssen, seien die Versorgungsleistungen für
ehemalige SS-Angehörige nicht hinnehmbar. Wörtlich sagte er: "Das ist
absolut empörend. Das Bundesarbeitsministerium sollte alles tun, um
diese Ungerechtigkeit zu beenden." Vor allem da Ghetto-Arbeiter in
die Deutsche Rentenkasse einzahlen mussten, SS-Angehörige dagegen
nicht.
Auf Nachfrage von KONTRASTE erklärte das Bundesarbeitsministerium,
dass diese Regelungen "zu Unverständnis und bei Opfern
nationalsozialistischer Gewalt auch zu Empörung führen" könne. Das
grundgesetzlich garantierte Rückwirkungsverbot verhindere "jedoch
nachwirkende Rechtsänderungen." Der innenpolitische Sprecher von
Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck findet es hingegen skandalös, dass
man ungeachtet dessen, "was die Leute in der Vergangenheit zu
verantworten haben, ihnen einfach eine rentenrechtliche Versorgung
hinterherwirft." Er fordert die Bundesregierung auf, nochmals zu
prüfen, welche Änderungsmöglichkeiten es für die bestehenden
Regelungen gibt.
Die Hintergründe heute, 21.45 Uhr in der ARD
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