(ots) - Unternehmen, die ihre betriebliche
Altersversorgung auf dem Wege der Direktzusage durchführen, sind
stark von den Auswirkungen der stetig sinkenden Rechnungszinsen für
die Bewertung von Versorgungsverpflichtungen für die Handelsbilanz,
der sogenannten HGB-Zinsschmelze, betroffen. Die außerordentlichen
Rückstellungserhöhungen für bestehende Pensionsverpflichtungen zum
Bilanzstichtag schmälern in vielen Fällen signifikant ergebniswirksam
das Jahresergebnis und reduzieren in der Folge die
Ausschüttungserwartungen von Gesellschaftern und Aktionären. Grund
zur weiteren Sorge bereiten in diesem Zusammenhang Prognosemodelle,
die alleine aufgrund des beschriebenen Zinseffektes bei heutigen
Annahmen bis in das Jahr 2018 von einem Anstieg der
Pensionsrückstellungen um bis zu 35 Prozent bei den betroffenen
Unternehmen ausgehen.
Lösungsansätze, die helfen, das in 2009 bei Einführung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nicht berücksichtigte Phänomen
der Auswirkungen einer lang anhaltenden Niedrigzinsphase in den Griff
zu bekommen, sind vielfältig: Neben dem Ausnutzen von bilanziellen
Ermessensspielräumen kann auch eine Änderung der
Leistungsplanstruktur oder aber der Aufbau beziehungsweise die
Erhöhung von für die Altersversorgung reserviertem Planvermögen ggf.
auch über Treuhandlösungen zielführend sein. In Betracht gezogen
werden sollte auch immer die Option einer Auslagerung der
Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger. Welcher
Ansatz im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den
unternehmensindividuellen Gegebenheiten ab.
"Möchten Unternehmen Gegenmaßnahmen ergreifen, sollten sie noch in
2014 aktiv werden", rät Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer des
Pensionsberaters Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf, "denn bereits
ab 2015 könnten sich die Rahmenbedingungen verändern. Neben der
sukzessiv steigenden Pensionsbelastung könnten dann noch weitere
Kosten auf die Unternehmen zukommen."
Zu den sich verändernden Rahmenbedingungen zählt beispielsweise
der garantierte Rechnungszins der Lebensversicherer. Hier droht zum
01.01.2015 eine Absenkung des ohnehin niedrigen Zinses von 1,75
Prozent auf 1,25 Prozent. Damit verteuern sich zum Beispiel
Ãœbertragungen von Versorgungsverpflichtungen auf Lebensversicherer,
sogenannte rückgedeckte Unterstützungskassen und versicherungsförmige
Pensionsfonds, um ca. 40 Prozent.
Darüber hinaus steht auch die Ratifizierung einer Ende 2013
beschlossenen EU-Mobilitätsrichtlinie in nationales Recht an. Diese
sieht unter anderem vor, dass die Abfindungsmöglichkeiten von
betrieblicher Altersversorgung weiter eingeschränkt und gesetzliche
Unverfallbarkeitsfristen auf drei Jahre verkürzt werden.
Zuletzt ist nicht auszuschließen, dass es in absehbarer Zeit zu
einer Veröffentlichung neuer Sterbetafeln kommt, die die gestiegenen
Lebenserwartungen berücksichtigen werden. Deren Anwendung wird dann
auch zu weiteren einmaligen außerordentlichen bilanziellen
Rückstellungserhöhungen führen. Die letzte umfassende Anpassung der
üblicherweise verwendeten Heubeck`schen Sterbetafeln stammt aus dem
Jahr 2005.
Ãœber Longial
Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf und Hamburg versteht sich
als der Pensionsberater mittelständischer Unternehmen: eigenständig
und neutral, mit ganzheitlichem Beratungsansatz und vollumfänglichem
Leistungsangebot. Von der Beratung bei Neueinrichtung oder
Umstrukturierung der bAV über versicherungsmathematische oder
betriebswirtschaftliche Bewertungen bis hin zur Administration, dem
kompletten Informationsmanagement und der Erstellung und Umsetzung
von Finanzierungskonzepten: Die derzeit 70 Mitarbeiter bieten den
Firmenkunden von Longial maßgeschneiderte, integrierte bAV-Lösungen
auf höchster Qualitätsstufe.
Weitere Informationen: www.longial.de
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