(ots) - Ein Leben ohne Kühlschrank und Waschmaschine ist für
die meisten Menschen undenkbar. Allerdings kann sich ein
Gefrierschrank im Sonderangebot, der für den eigenen Einsatzzweck
überdimensioniert ist, negativ auf die Stromrechnung auswirken. "Vor
dem Kauf sollten sich Verbraucher zunächst Gedanken über den
individuellen Bedarf machen", meint Susanne Schümann von TÜV
Rheinland, Expertin für Energieeffizienzprüfungen bei
Haushaltsgroßgeräten. 100 Liter ungenutzter Raum eines
Gefrierschrankes verbrauchen beispielsweise bis zu 100
Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Ãœbrigens: Durch ihre kompakte
Bauweise sind Gefriertruhen rund 10 bis 15 Prozent sparsamer als
-schränke.
Grundsätzlich sind elektrische Haushaltshelfer keine maßlosen
Stromfresser mehr. Seit Einführung der EU-weit gültigen Energielabel
entwickelt die Industrie kontinuierlich energieeffizientere Geräte.
Für Waschvollautomaten, Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie
Geschirrspüler gelten deshalb bereits die neuen Kategorien A+++ bis
D. Sie ersetzen die bisherige Kennzeichnung A bis G. "Ein
Geschirrspüler der höchsten Effizienzklasse A-Dreifachplus verbraucht
für zwölf Maßgedecke im Standardprogramm pro Jahr rund 230
Kilowattstunden Strom", erklärt die TÜV Rheinland-Expertin. Zum
Vergleich: Bei A++ sind es rund 260 kWh, bei A+ rund 290 kWh. Seit
Dezember 2013 darf keine 60 Zentimeter Spülmaschine eine
Effizienzklasse A oder niedriger haben. Bei Elektrobacköfen können
Hersteller das neue Label nutzen. Ab Anfang 2015 wird es auch hier
zur Pflicht.
Alle Labels arbeiten nach dem Ampelprinzip. Der Verbraucher
erkennt auf einen Blick den Energieverbrauch des Gerätes: Grün
beziehungsweise Dunkelgrün steht für einen niedrigen
Energieverbrauch, Rot für einen hohen. Daneben gibt es verschiedene
Piktogramme mit zusätzlichen Angaben über Wasserverbrauch,
Geräuschemission, maximale Füllmenge oder Schleuderleistung.
Sicherheit für den Betrieb der Geräte bietet das GS-Zeichen. Dieses
steht für geprüfte Sicherheit und wird von unabhängigen
Prüforganisationen wie TÜV Rheinland vergeben. "Der Käufer hat so
eine Bestätigung, dass das Produkt auf seine Sicherheit überprüft
wurde", betont TÜV Rheinland-Spezialistin Susanne Schümann.H
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