(ots) - Fünf Jahre nach Inkrafttreten der
UN-Behindertenrechtskonvention zieht die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention eine gemischte Bilanz. "Trotz
erkennbarer Dynamik im Feld der Inklusion ist die politische
Aufmerksamkeit für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in
Deutschland noch viel zu gering", erklärte Valentin Aichele, Leiter
der Monitoring-Stelle zum fünften Jahrestag des Inkrafttretens der
UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März. "Heute wird zwar die
Größe der Aufgabenstellung besser erkannt - und das ist ein
Fortschritt, jedoch sind zahlreiche Fragen offen und strukturelle
Umsetzungserfolge lassen auf sich warten" so Aichele. "Die
Gewährleistung der Rechte behinderter Menschen braucht mehr
politische Tatkraft und das Umsetzungstempo im Politikfeld Inklusion
muss unbedingt erhöht werden."
Die Monitoring-Stelle bemängelt zudem, dass viele Vorgaben aus der
Konvention bislang von Politik und Staat nicht angemessen
aufgegriffen worden seien. Die Umsetzung von Verpflichtungen
beispielsweise in Bezug auf Barrierefreiheit, effektiven
Rechtsschutz, unterstützende Entscheidungsfindung oder die Rechte von
Menschen in der Psychiatrie stünde nicht prioritär auf der
politischen Agenda und wichtige Schlüsselprojekte wie die umstrittene
Eingliederungshilfe seien trotz seit langem benachteiligender Wirkung
nicht vorangebracht worden. In vielen Feldern fehlten überdies immer
noch wirksame und überprüfbare Umsetzungspläne. Hier seien gemeinsame
Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden und damit die Auflösung
von Umsetzungsblockaden in vielen Feldern dringend geboten.
Zu diesen Punkten hat die Monitoring-Stelle jüngst im Rahmen des
UN-Staatenprüfungsverfahrens eine Stellungnahme an den
UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
eingereicht. "Wir erwarten, dass die Bundesregierung im Rahmen des
Verfahrens Antworten auf die von uns angesprochenen Punkte gibt und
damit die Grundlage für eine bessere Umsetzung der Konvention in
Deutschland legt", führte Aichele aus.
Die Monitoring-Stelle wird zudem im August einen Parallelbericht
zum deutschen Staatenbericht in Genf einreichen. In der neuen Ausgabe
der Publikationsreihe "aktuell" stellt die Monitoring-Stelle das
internationale Prüfverfahren vor und spricht konkrete Empfehlungen
aus, wie sich die Regierungen und Parlamente in Bund und Ländern
sowie die Kommunen an der Prüfung beteiligen können.
Im September 2014 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen erstmals, wie Deutschland die
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Die
UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von den Vereinten Nationen
verabschiedet. Seit dem 26. März 2009 ist die Konvention für
Deutschland völkerrechtlich verbindlich.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen
sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Stellungnahme: Submission of the National CRPD Monitoring Body of
Germany to the CRPD Committee on the Rights of Persons with
Disabilities on the occasion of the preparation of a list of issues
by the Committee in the review of Germany's Initial Report in 2014
http://ots.de/pVbcS
Valentin Aichele/Peter Litschke: UN-Behindertenrechtskonvention:
UN prüfen 2014 die Umsetzung in Deutschland. Berlin: Deutsches
Institut für Menschenrechte, 2014. (aktuell 01/2014)
http://ots.de/pVbcS
"Die politisch Verantwortlichen müssen sich stärker beteiligen"
Interview mit Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention http://ots.de/hiaOo
Informationen der Monitoring-Stelle zum Staatenberichtsverfahren
2014 http://ots.de/eWuPI
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * Mobil +49 160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de