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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 24.
April 2014 um 10.00 Uhr in der Halle F der Wiener Stadthalle,
Vogelweidplatz 14, 1150 Wien, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft ein.
Die Unterlagen und Informationen für die Hauptversammlung sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir verfügbar.
I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses
samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts über das Geschäftsjahr 2013
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung
über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013 4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 5.
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 6. Wahl des
Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2014 7. Wahlen in den Aufsichtsrat
II. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 14. April 2014 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. April 2014
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen. Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75 Per E-Mail:
anmeldung.post(at)hauptversammlung.at Per Post: c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV, Köppel 60, 8242 St.
Lorenzen/Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598,
unbedingt ISIN AT0000APOST4 im Text angeben)
III. DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10a AKTG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), - Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000APOST4, - Depotnummer andernfalls eine sonstige
Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 14. April 2014 beziehen. Die Depotbestätigung wird
in deutscher und englischer Sprache entgegen genommen.
IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der
kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß §
19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat
schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur
Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt,
Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese
bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu
folgenden Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9
Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind
spätestens am 03. April 2014 auf der Internetseite unter
www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular
(Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des
Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der
Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung
durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift
versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 18. April 2014
bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postadresse Seilerstätte 28, 1010
Wien, als Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post
Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen. Die Aktionäre
werden darauf hingewiesen, dass abgegebene Stimmen per Briefwahl
nichtig sind, wenn der Beschluss in der Hauptversammlung mit einem
anderen Inhalt gefasst wird als im Formular (Stimmzettel) vorgesehen.
Die Gesellschaft wird erforderlichenfalls auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/ir ein neues Formular (Stimmzettel)
zur Verfügung stellen, sollten bis spätestens 03. April 2014
zulässige Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung im
Sinne von § 109 AktG und/oder bis spätestens 14. April 2014 zulässige
Beschlussvorschläge von Aktionären zu den Tagesordnungspunkten im
Sinne von § 110 AktG einlangen. Im Falle einer bereits erfolgten
Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung des von der Gesellschaft
zu diesem Zweck auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellten
Formulars (Widerruf) diese Stimmabgabe widerrufen werden. Für die
Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es, wenn der Widerruf Notar
Dr. Rupert Brix per Telefax unter +43 (0) 1 512 46 11 - 28 spätestens
am 23. April 2014, vor Tagesablauf, zugeht. Erscheint ein Aktionär
zur Hauptversammlung, der seine Stimme bereits im Wege der Abstimmung
per Brief abgegeben hat, kann er sein Stimmrecht nur dann in der
Hauptversammlung ausüben, wenn er rechtzeitig, d.h. spätestens am 23.
April 2014 wie oben näher beschrieben seine Stimmabgabe widerrufen
hat. Andernfalls kann der Aktionär in der Hauptversammlung ohne Recht
auf Ausübung seiner Aktionärsrechte als Gast teilnehmen, d.h. diesem
Aktionär steht kein Rede- und Fragerecht, kein Antragsrecht und
insbesondere kein Stimmrecht oder Widerspruchsrecht zu. Ein Aktionär,
der an der Abstimmung per Brief teilgenommen hat, kann auf dem
Stimmzettel gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen in der
Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine darüber hinaus
gehende Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht. Ausdrücklich wird
darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief
der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass
der Gesellschaft eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am
18. April 2014 unter einer der oben genannten Adressen zugeht.
Aktionäre, die im Wege der Abstimmung per Brief an der
Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen daher - genauso wie
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen -
für die rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG im Sinne der obigen Ausführungen
Sorge tragen.
V. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen)
Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 23. April 2014, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der
nachstehenden Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75
Per E-Mail: anmeldung.post(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
in Text-form, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV,
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel Am Tag der Hauptversammlung
ausschließlich: Persönlich: Bei der Registrierung zur
Hauptversammlung am Versammlungsort. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten sinngemäß für den Widerruf der erteilten Vollmacht. Ein
Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht)
wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/ir abrufbar. Als besonderer Service
steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger,
IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in
der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass
Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre
vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft
ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail,
Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, +43
(0) 664 2138740, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail
michael.knap(at)iva.or.at. Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap
Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr.
Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben
hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten
Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen,
zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder
zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
VI. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 und 118
AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
03. April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Haidingergasse 1,
1030 Wien, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1
% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. April 2014 der
Gesellschaft entweder per Post an Österreichische Post AG, zHd.
Investor Relations, Haidingergasse 1,1030 Wien, oder per Telefax an
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Faxnummer +43 (0)
57767-30409 zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist
auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Weitergehende
Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/ir zugänglich.
VII. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind
spätestens am 03. April 2014 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.post.at/ir zugänglich: - Jahresabschluss 2013 samt
Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss samt
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013, - Beschlussvorschläge
zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7, - Geschäftsbericht 2013 der
Österreichische Post AG, - Lebenslauf und Erklärung gem § 87 Abs 2
AktG zu TOP 7, - Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel,
Formular Widerruf, Hinweisblatt), - Formulare für die Erteilung einer
Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, -
vollständiger Text dieser Einberufung.
VIII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Gemäß § 106 Z 9
Aktiengesetz wird bekannt gegeben, dass 67.552.638 Stück auf Inhaber
lautende Stückaktien im Umlauf sind und jede Stückaktie eine Stimme
gewährt. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn
der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 8.30 Uhr. Es
wird darauf hingewiesen, dass der Vortrag des Vorsitzenden des
Vorstandes der Österreichische Post AG im Internet (www.post.at/ir)
übertragen werden wird.
Wien, im März 2014
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Österreichische Post AG
DI Harald Hagenauer
Leiter Investor Relations, Corporate Governance, Revision & Compliance
Tel.: +43 (0) 57767-30400
harald.hagenauer(at)post.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Österreichische Post AG
Haidingergasse 1
A-1030 Wien
Telefon: +43 (0)57767-0
Email: investor(at)post.at
WWW: www.post.at
Branche: Transport
ISIN: AT0000APOST4
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch