PresseKat - Saisonkennzeichen gelten ab April / ADAC: Auf keinen Fall ohne Versicherungsschutz fahren

Saisonkennzeichen gelten ab April / ADAC: Auf keinen Fall ohne Versicherungsschutz fahren

ID: 1038073

(ots) - Viele Cabrio-, Wohnmobil- und Motorradfahrer
dürfen kommende Woche wieder starten. Die meisten Saisonkennzeichen
gelten ab dem 1. April 2014. Die Gültigkeit dieses Kennzeichens ist
auf einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate)
begrenzt, der genau eingehalten werden muss. Die Zahl oberhalb des
Strichs zeigt den Monat des Beginns und die unterhalb des Strichs den
Monat, an dem der Zulassungszeitraum endet. Wer also jetzt zu früh
startet - und sei es beispielsweise nur zu einer Probefahrt - dem
drohen sechs Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe aufgrund des
fehlenden Haftpflichtversicherungsschutzes. Kommt es bei einer Fahrt
mit nicht gültigem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder
Sachschaden, wird die Versicherung Regress in voller Schadenhöhe
nehmen. Der Fahrzeugbesitzer haftet mit seinem gesamten Vermögen.
Zudem kann es auch zu strafrechtliche Konsequenzen kommen.

Auch das Parken mit noch nicht gültigen Kennzeichen kann teuer
werden. Vor oder nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten,
das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen.
Wer hier dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem
Punkt rechnen.

Autofahrer sollten spätestens ab dem 1. April wieder vermehrt mit
Motorradfahrern auf den Straßen rechnen. Vorsicht ist geboten, denn
aufgrund ihrer schmalen Silhouette und dem speziellen
Beschleunigungsverhalten können die Zweiradfahrer schnell übersehen
werden.

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Tel. +49 (0)89 7676-2412
E-Mail: katharina.luca(at)adac.de




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Datum: 26.03.2014 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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