(ots) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt die
Ankündigung der Bundesregierung, diejenigen Kommunen mit 200
Millionen Euro gezielt zu unterstützen, die durch starke Zuwanderung
aus Rumänien und Bulgaren besondere soziale Herausforderungen zu
bewältigen haben. Gleichzeitig warnt der Verband vor zweifelhaften
ordnungspolitischen Maßnahmen, die geeignet seien, Vorurteile in der
Bevölkerung gegen Rumänen und Bulgaren zu schüren.
"Dass der Bund den besonders betroffenen Kommunen finanzielle
Unterstützung zusichert, ist ein wichtiges Signal, dass man sich zu
seiner humanen Verantwortung bekennt. Umso unverständlicher sind
Vorschläge wie Wiedereinreisesperren oder zusätzliche Hürden bei der
Kindergeld-Beantragung. Solche ordnungspolitischen Maßnahme bringen
in der Sache nichts, bergen aber die große Gefahr, in der Bevölkerung
weitere Vorurteile gegen Rumänen und Bulgaren zu schüren", so Ulrich
Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Darüber hinaus seien die Forderungen, wie beispielsweise
Wiedereinreisesperren für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die nicht die
öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gefährden oder die
zeitliche Befristung des Aufenthalts bei nicht erfolgreicher
Arbeitssuche, mit dem Grundprinzip der Freizügigkeit und einer
innereuropäischen Solidarität nicht vereinbar.
Der Verband weist daraufhin, dass bereits jetzt ausreichend
Sanktionsmöglichkeiten bestehen, um den Missbrauch von
Sozialleistungen zu unterbinden. "Die Sozialgesetzbücher sehen für
alle Arbeitssuchenden - auch für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger -
Sanktionsmöglichkeiten vor, um eine vorgetäuschte Arbeitssuche zu
unterbinden. Unsere Beratungspraxis zeigt: Die Menschen wollen
arbeiten und für sich und ihre Familien eine Zukunft aufbauen. Auch
die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit belegen, dass von einem
massenhaften Missbrauch der Sozialsysteme keine Rede sein kann", so
Schneider. Auch die Hürden zum Zugang zu Kindergeld seien für
EU-Zuwanderer schon jetzt so hoch, dass ein irregulärer Bezug für
Kindergeld kaum möglich sei. Aktuell müssten EU-Bürgerinnen und
EU-Bürger teilweise bis zu einem Jahr auf die Auszahlung von
Kindergeld in Deutschland warten.
Der Paritätische bekräftigt seine Forderung, umgehend den
pauschalen und automatischen SGB II-Leistungsausschluss
arbeitssuchender und wirtschaftlich nicht-aktiver EU-Bürger zu
korrigieren. Aus Sicht des Verbandes ist der Leistungsausschluss
nicht nur mit EU-Recht unvereinbar, sondern auch integrations- und
sozialpolitisch kontraproduktiv. Im Zwischenbericht fehle hierzu
jedoch eine klare und deutliche Positionierung.
Weitere Hintergrundinformationen zum Thema sowie die Forderungen
des Paritätischen finden Sie im Positionspapier "Partizipation statt
Ausgrenzung: Anforderungen an die Gestaltung der EU-Binnenwanderung"
auf www.migration.paritaet.org und unter
www.der-paritaetische.de/startseite/stellungnahmen
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636-305, E-Mail: pr(at)paritaet.org