(ots) - Internetprovider müssen Kunden künftig den Zugang zu
gewissen Websites verwehren, falls dort Urheberrechte verletzt
werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof, der einer Klage
zweier Filmproduktionsfirmen Recht gab. Die Filmbranche jubelt über
das Urteil, das aber nur die Symptome bekämpft, anstatt eine
nachhaltige Lösung zu bieten. Die Vorgehensweise erinnert an die
"dunklen" Nullerjahre, als Musik- und Filmindustrie in
Massenabmahnungen das geeignete Mittel gegen illegale Downloads
sahen. Heute weiß zumindest die Musikbranche, dass andere_Lösungen
mehr Sinn ergeben: etwa Modelle wie der Streamingdienst Spotify, der
gegen ein monatliches Entgelt unlimitierten Musikgenuss bietet.
Die Angebote im Bereich Film sind hingegen noch stark ausbaufähig.
Ein nutzerfreundliches, unkompliziertes Angebot würde hierzulande
bestimmt großen Anklang finden. Dem stehen aber noch unterschiedliche
nationale Rechtsprechungen und das Profitstreben einzelner Verleihe
im Weg. Hier eine Lösung zu finden wäre langfristig also um einiges
sinnvoller als Website-Blockaden.
Diese können als erster Schritt in eine gefährliche Richtung
gewertet werden: Was passiert mit Blogs, auf denen erklärt wird, wie
Netzsperren umgangen werden können?_Werden diese dann auch
geblockt?_Heikle Fragen, die man sich durch ein gelungenes legales
Filmportal ebenso ersparen könnte wie "Zensur!"-Rufe von
Netzaktivisten.
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