(ots) - "Das Landgericht Frankfurt am Main hat die
Commerzbank AG bei einem weiteren Prorendita-Fonds zu Schadensersatz
in Höhe von 29.607,80 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt. Die
Bank hatte einem Ehepaar 2007 empfohlen, jeweils eine Beteiligung
über 15.000 Euro plus fünf Prozent Agio an dem
Lebensversicherungsfonds Prorendita Vier GmbH & Co. KG abzuschließen.
Die Anleger, die von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten
wurden, machten Schadensersatzansprüche gegenüber der Commerzbank AG
geltend, da der Verlust eines Großteils ihrer Kapitalanlagen droht.
Das Gericht hat in seinem Urteil vom 21. März 2014 festgestellt, dass
die Beratung fehlerhaft war, da die Beteiligungen für
sicherheitsorientierte Anleger zu Altersvorsorgezwecken empfohlen
worden sind. Die Risiken seien in unzulässiger Weise verharmlost
worden, da die Fondsanlage im Extremfall ein Totalverlustrisiko
aufweise. Die Commerzbank AG hätte daher vom Erwerb abraten müssen.
"Maßgeblich für die Verurteilung der Commerzbank AG war die
Aussage des damaligen Anlageberaters, der vom Gericht als Zeuge
vernommen worden ist", erläutert Rechtsanwalt Theo Wiewel von hrp.
"Auch wenn Anleger für den Inhalt des Beratungsgesprächs keinen
externen Zeugen benennen können, besteht grundsätzlich die
Möglichkeit, eine Falschberatung vor Gericht zu beweisen, indem der
Anlageberater als Zeuge benannt wird", erklärt der Bremer Anwalt
weiter.
Die Ideenkapital Financial Engineering AG hat insgesamt sechs
Prorendita-Fonds konzipiert, denen das gleiche Konzept zugrunde
liegt. Dabei handelt es sich um geschlossene Fonds, die in britische
Kapitallebensversicherungen investieren. Das Fondskonzept sieht vor,
dass die Policen wieder veräußert werden, um durch den Verkaufserlös
eine Rendite zu erwirtschaften. Nach Auffassung von hrp sind die
Angaben in den jeweiligen Verkaufsprospekten fehlerhaft. Aus diesem
Grund können sämtliche Anleger unabhängig von der individuellen
Beratungssituation Schadensersatz verlangen.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann,
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.
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