PresseKat - Neue Einkaufsbedingungen für Beschaffung von IT-Services

Neue Einkaufsbedingungen für Beschaffung von IT-Services

ID: 1039327

Neuer Mustervertrag von BMI und BITKOM für die öffentliche Hand / Regelungen u.a. zu Lizenzmanagement, Datensicherung, Rufbereitschaft

(PresseBox) - Vertreter der öffentlichen Hand und des Hightech-Verbands BITKOM haben sich auf neue IT-Einkaufsbedingungen verständigt. Künftig steht für die öffentliche Auftragsvergabe im IT-Bereich mit den "EVB-IT Service" ein neuer Mustervertrag zur Verfügung (EVB-IT: "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen").
Hierzu erklären die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, und der Präsident des BITKOM, Prof. Dieter Kempf: "Öffentliche Hand und IT-Wirtschaft haben ein starkes gemeinsames Interesse daran, dass die Beauftragung und Abwicklung von IT-Serviceleistungen gut funktioniert. IT-Serviceleistungen haben hohe praktische Bedeutung. Dafür steht jetzt ein neuer und umfassender Mustervertrag zur Verfügung. Es ist gut, dass über diese Bedingungen Einvernehmen zwischen der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite hergestellt wurde. Beide Seiten können wie gewohnt darauf vertrauen, dass es sich um ausgewogene und praxistaugliche Regelungen handelt. Wir wünschen den neuen ,EVB-IT Service' eine hohe Akzeptanz bei allen künftigen Vertragspartnern."
Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand fortentwickelt und mit dem BITKOM abgestimmt. Angesichts der Summen, die die öffentliche Hand in Informationstechnik und deren sichere Anwendung investiert, kommt diesen Bedingungen erhebliche Bedeutung zu. EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch die Bundesbehörden verbindlich anzuwenden. Auch Länder und Kommunen wenden sie überwiegend an.
Der neue EVB-IT Vertrag enthält Regelungen zu möglichen Serviceleistungen rund um ein IT-System, die über den Regelungsumfang zum Systemservice in den "EVB-IT System" und "Systemlieferung" weit hinausgehen - beispielsweise zum Lizenzmanagement, zu Datensicherungsservices, zur Verlagerung und Modifikation von Systemkomponenten sowie zur Rufbereitschaft. Der Vertrag kann z.B. zum Einsatz kommen, wenn nach Erstellung oder Lieferung eines IT-Systems durch den Auftragnehmer umfassend und differenziert Serviceleistungen vereinbart werden sollen, die über den Regelungsumfang der EVB-IT Systemverträge hinausgehen. Daneben kann er eingesetzt werden, wenn die in den Systemverträgen vereinbarten Serviceleistungen neu ausgeschrieben werden müssen oder wenn generell die Betreuung eines IT-Systems ausgeschrieben werden soll. Die neuen "EVB-IT Service" lösen zugleich die alten "BVB-Pflege" ab.





Der BITKOM vertritt mehr als 2.100 Unternehmen, davon rund 1.300 Direktmitglieder mit 140 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. 900 Mittelständler, mehr als 170 Start-ups und nahezu alle Global Player werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien und der Netzwirtschaft.

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Der BITKOM vertritt mehr als 2.100 Unternehmen, davon rund 1.300 Direktmitglieder mit 140 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. 900 Mittelständler, mehr als 170 Start-ups und nahezu alle Global Player werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien und der Netzwirtschaft.



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Datum: 28.03.2014 - 10:16 Uhr
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