PresseKat - Warnstreiks legen Nahverkehr lahm ? Sympathiestreiks verschärfen die Lage

Warnstreiks legen Nahverkehr lahm ? Sympathiestreiks verschärfen die Lage

ID: 1039676

Zu geringe Löhne, zu wenig Urlaub. Im öffentlichen Dienst bestreikt die Gewerkschaft Verdi auch den Nahverkehr. Die Rechtmäßigkeit von Solidaritätsstreiks ist jedoch umstritten.

(firmenpresse) - Mainz, 27.03.2014 - Eine Welle von Warnstreiks rollt seit Mitte März über Deutschland hinweg. Die Gewerkschaft Verdi möchte unter anderem höhere Löhne und mehr Urlaub für ca. 2,1 Mio. Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Nachdem die Tarifverhandlungen in der ersten Runde gescheitert waren, rief Verdi erstmals zu Warnstreiks u.a. in KiTas, bei der Müllabfuhr und im Nahverkehr auf. Trotz einer Annäherung der Tarifparteien in der zweiten Runde wurden die Warnstreiks fortgesetzt. Seitdem leiden vor allem Eltern und Pendler unter den häufigen Arbeitsniederlegungen. In Gebieten wie etwa der Region um die rheinland-pfälzische Hauptstadt Mainz, beträgt die Streikbeteiligung an manchen Tagen bis zu 90 %. Bei einem Ausstand der öffentlich Bediensteten blieb es jedoch nicht. Vereinzelt legten auch Bus- und Bahnbedienstete außerhalb des öffentlichen Dienstes die Arbeit aus Solidarität nieder, um die Forderungen ihrer Kollegen zu unterstützen.

Juristen nennen so etwas einen Unterstützungsstreik (auch: Sympathie- oder Solidaritätsstreik).
Aber dürfen Arbeitnehmer aus Solidarität streiken, wenn für sie ein anderer Tarifvertrag gilt? Die Frage ist deswegen berechtigt, weil ein Streik grundsätzlich dem Zweck dient, einen Tarif-Verhandlungspartner zum Nachgeben zu zwingen. Doch zu welchen Kampfmitteln dürfen Gewerkschaften hierfür greifen? Dürfen sie Arbeitnehmer außerhalb des Geltungsbereichs des umstrittenen Tarifvertrages zum Sympathiestreik mobilisieren?

Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu Stellung bezogen: Seit dem Jahr 2007 hält es Unterstützungsstreiks für grundsätzlich rechtmäßig. Die Voraussetzung ist, dass ein rechtmäßiger Hauptstreik vorliegt und der Unterstützungsstreik verhältnismäßig ist. Für die Verhältnismäßigkeit spielt wiederum das Näheverhältnis zwischen Haupt- und Unterstützungsstreik eine wichtige Rolle. Indizien für ein hinreichendes Näheverhältnis sind beispielsweise eine enge Zusammenarbeit der Haupt- und Solidarstreikenden, die gleiche Gewerkschaft oder eine Verletzung der Neutralitätspflicht durch den bestreikten Arbeitgeber.




Und wie verhält es sich in Mainz? Hier rief Verdi die Bus- und Bahnbediensteten der Mainzer Verkehrsgesellschaft, in der der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gilt, zum Streik auf. Darüber hinaus sollten die Kollegen von der Tochter-Gesellschaft City-Bus Mainz, in der andere Tarifverträge gelten, in Solidarstreik treten.

Angesichts der engen Zusammenarbeit im Nahverkehr kann hier von einem hinreichenden Näheverhältnis in obigem Sinne gesprochen werden. Was das Ausmaß des Sympathiestreiks angeht, so war dieser auf die Dauer des eigentlichen Warnstreiks begrenzt; auch wurde nur vereinzelt ? und nicht flächendeckend - zum Solidaritätsstreik aufgerufen. Letztlich wird man daher von einem rechtmäßigen Unterstützungsstreik ausgehen können.

Festzuhalten ist, dass Unterstützungsstreiks generell zulässig sind - vorausgesetzt der Solidarstreik steht in einem Näheverhältnis zum Hauptstreik und genügt auch sonst dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Frank Labisch Fachanwalt für Arbeitsrecht - Arbeitsrecht-Rheinland-Pfalz.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Leseranfragen:

Mainzer Straße 15, 55130 Mainz



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Anwalt Verkehrsrecht Strafrecht Frankfurt am Main: Das neue Punktesystem ab Mai 2014 Neueröffnung Kanzlei für Arbeitsrecht
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 28.03.2014 - 20:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1039676
Anzahl Zeichen: 3450

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frank Labisch
Stadt:

Mainz


Telefon: 06132 4808887

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Warnstreiks legen Nahverkehr lahm ? Sympathiestreiks verschärfen die Lage"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Labisch Kanzlei für Arbeitsrecht (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Neues Mindestlohngesetz kommt 2015 ...

Mainz, 25.04.2015 - Die große Koalition ist auf dem Weg ihr Versprechen zu halten, der bundesweite Mindestlohn wird Gesetz. Im April 2014 hat die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales den Entwurf fà ...

Neueröffnung Kanzlei für Arbeitsrecht ...

Mainz, 29.03.2014 - Die Betreiber der Onlineportale Arbeitsrecht Rheinland-Pfalz und Arbeitsrecht Hessen haben in Mainz einen neuen auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzleistandort eröffnet. Rechts- und Fachanwalt Frank Labisch ist Fachanwalt fà ...

Alle Meldungen von Labisch Kanzlei für Arbeitsrecht