Wer handelt für Sie, wenn Sie nicht können?
Wie wird man zum Betreuungsfall? Welche Möglichkeiten gibt es, rechtskonforme Vollmachten und Vorsorgedokumente erstellen zu lassen? Was muss man noch beachten, um im Betreuungsfall selbstbestimmt zu bleiben? Aktuell stehen circa 1,4 Millionen Menschen unter Betreuung – jedes Jahr wird das zentrale Vorsorgeregister rund 240.000 Mal angefragt.
(firmenpresse) - Durch Krankheit oder Unfall können Menschen zum Betreuungsfall werden – zeitweise oder auf Dauer. Wer entscheidet dann über Vermögen, medizinische Behandlungen oder bei Selbstständigen über das Unternehmen?
Einer der am weitesten verbreiteten Irrtümer ist, dass Ehepartner im Betreuungsfall automatisch vertreten dürfen, oder Eltern im Fall der Fälle Entscheidungen für erwachsene Kinder treffen können.
In Deutschland besteht nicht automatisch die Möglichkeit, Ehepartner oder Familienangehörige vertreten zu können. Im Betreuungsfall bestellt das Betreuungsgericht von Amts wegen einen gerichtlichen Betreuer. Rund 50 Prozent der gerichtlichen Betreuer sind Ehepartner oder Familienangehörige. Das birgt ganz besondere Gefahren. Auch darüber informiert JURA DIREKT in seinen Vorträgen in Nürnberg.
Die Teilnehmer erfahren, wie sie verhindern können, dass ein Fremder über Vermögen, medizinische Behandlungen oder Unternehmen entscheidet oder ihr Partner nicht mehr frei handeln darf.
Mit rechtskonformen Vollmachten inklusive „Unternehmervollmacht“ (für Selbstständige) Betreuungs- und Patientenverfügung können Betroffene und Familien im Betreuungsfall selbstbestimmt bleiben.
Kostenlose Vorträge in Nürnberg
Ort: Gutenstetterstraße 8e, 90449 Nürnberg
Zeit: jeden Donnerstag, jeweils 19 bis 20 Uhr
Referent: Jürgen Zirbik, Geschäftsleitung JURA DIREKT
Anmeldungen unter: 0911 – 927 85 228 (Teilnehmerzahl begrenzt)
Spangler Management
Zedernstrasse 39
90441 Nürnberg
direkt(at)spangler-management.de
Ansprechpartner
Jürgen Zirbik, 0911 – 927 85 228