(ots) - Das neue Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA) zwischen Deutschland und der Volksrepublik China dürfte den
bilateralen Direktinvestitionen weiteren Schub geben. So macht das
neue DBA, das im Rahmen des Staatsbesuchs des chinesischen
Präsidenten Xi Jinping in Deutschland unterzeichnet wurde, die
steuerlichen Rahmenbedingungen für potenzielle Investoren
transparenter und leichter vergleichbar. Positiv auswirken wird sich
insbesondere die vereinbarte Absenkung der Quellensteuer auf
Dividendenzahlungen deutscher Beteiligungsgesellschaften in China,
erwarten die China-Experten der Wirtschaftsprüfungs- und
Beratungsgesellschaft PwC.
Bislang unterlagen Dividendenzahlungen von China nach Deutschland
einer Quellensteuer von zehn Prozent, künftig müssen bei
Gewinnausschüttungen nur noch fünf Prozent an den chinesischen Staat
abgeführt werden - sofern eine deutsche Muttergesellschaft mindestens
zu einem Viertel an ihrer chinesischen Tochtergesellschaft beteiligt
ist.
"Die Absenkung der Quellensteuer bringt nicht nur eine direkte
steuerliche Entlastung, sondern sie vereinfacht Direktinvestitionen
in China generell. Bislang gründeten deutsche Investoren für
Beteiligungen in China nämlich oft eine Holdinggesellschaft in
Singapur oder Hongkong, da China mit diesen Standorten bereits ein
günstigeres DBA abgeschlossen hatte. Dieser kostenaufwändige 'Umweg'
ist jetzt nicht mehr notwendig", betont Dr. Huili Wang, PwC-Partnerin
und Expertin für chinesisches Steuerrecht.
Auch chinesische Unternehmen, die in Deutschland investieren,
werden von dieser Änderung profitieren, da die Absenkung der
Quellensteuer auch für Dividendenzahlungen von Deutschland nach China
gilt. Dies wurde anlässlich einer Veranstaltung bei PwC Berlin
deutlich, an der Vertreter der höchsten Steuerbehörde Chinas, State
Adminstration of Tax, der Chinesischen Handelskammer in Deutschland
e.V. sowie namhafte chinesische Unternehmen teilnahmen.
Gewinne aus Beteiligungsverkäufen in China unterliegen auch
künftig in den meisten Fällen einer Quellensteuer von zehn Prozent.
Die Quellensteuer entfällt allerdings, wenn der deutsche Investor in
den zwölf Monaten vor dem Verkauf zu weniger als 25 Prozent an der
chinesischen Gesellschaft beteiligt war.
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