(ots) - Anlässlich des morgigen Treffens der
Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zum
Energie-Sondergipfel, fordert der NABU, dass Bund und Länder die
EEG-Reform nutzen, um eine sinnvolle Energiewende voranzubringen.
"Die Antwort auf die Krim-Krise lautet Energieeffizienz. Mit der
Einsparung von Energie wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien
naturverträglicher, der Bedarf an Stromleitungen geringer, die
Energiewende kostensparender und Deutschland unabhängiger von
Energieimporten", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Der NABU fordert zudem bisherige Naturschutzstandards im EEG nicht
komplett zu streichen. "Staatdessen sollte zumindest die Förderung
für künftige Anlagen in Nationalparks, Natura 2000-Gebieten und
Naturschutzgebieten ausgeschlossen und die Förderung von
Wasserkraftanlagen kleiner als ein Megawatt installierter Leistung
komplett gestrichen werden", so Tschimpke. Eine Deckelung der
Windenergie an Land lehnt der NABU ab. Mit der vorgesehenen
Begrenzung des Ausbaus der Windenergie an Land auf brutto 2500 MW pro
Jahr wird ausgerechnet diejenige Technologie im EEG 2014 pauschal
gedeckelt, die künftig neben der Photovoltaik maßgeblich zur
Kostendämpfung der EEG-Umlage beitragen soll. Mehr Kosteneffizienz im
EEG lässt sich zudem über eine zielgenauere Standortdifferenzierung
bei der Förderung für Windenergie erreichen. Die Überförderung sehr
guter Windstandorte müsse vermieden werden und ein neues
Referenzertragsmodell zukünftig auch naturverträgliche Standorte im
Binnenland ermöglichen.
Wichtige Anreize für mehr Energieeffizienz und Kostendämpfung
sieht der NABU auch in der Begrenzung von Industrieausnahmen. "Die
Kosten der Energiewende dürfen nicht allein vom Verbraucher getragen
werden, auch die Industrie muss ihren Beitrag leisten", sagte
NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Dazu gehörten vor allem besonders
energieintensive Unternehmen. Zudem sprach sich der NABU für eine
Anhebung der Mindestumlage für die künftig noch privilegierten
Unternehmen auf 15 bis 20 Prozent der EEG-Gesamtumlage aus. Auch die
Definition der einzubeziehenden, energieintensiven Prozesse sowie
Anforderungen an ein verbindliches Energiemanagementsystem seien
erforderlich, so Sieberg.
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