(ots) - Die Pfandbriefbanken stellen mit Wirkung vom 1.
April 2014 ihre seit 2003 börsentäglich errechneten und
veröffentlichten "vdp-Pfandbriefkurven" ein. Verschärfte
aufsichtliche Anforderungen führen zu einem unverhältnismäßig hohen
Mehraufwand bei den Daten einliefernden Instituten.
In Reaktion auf die Manipulationsvorwürfe bei verschiedenen
Referenzsätzen, die als Benchmark verwendet werden, haben sich die
aufsichtlichen Vorgaben an die Einlieferung von Daten durch
Kreditinstitute folgerichtig generell verschärft. Obwohl die
vdp-Kurven keine Benchmark im Sinne der zu erwartenden EU-Regulierung
darstellen, sind auch sie davon betroffen.
Hintergrund:
Die "vdp-Pfandbriefkurven" gaben einen Überblick über die
Refinanzierungsbedingungen der vdp-Mitgliedsinstitute am Kapitalmarkt
für deckungsfähige Immobilien- und Staatskredite. Dadurch konnten
Kreditnehmer die jeweils individuell vereinbarten Konditionen besser
nachvollziehen. Darüber hinaus ermöglichten die Kurven auch anderen
Marktteilnehmern eine Übersicht über die Fundingkosten von
Pfandbriefbanken und eine Einschätzung des jeweils aktuellen
Renditeniveaus von Hypotheken- und Öffentlichen Pfandbriefen. Die
Pfandbriefkurven wurden in Zusam¬menarbeit mit Moosmüller & Knauf und
Thomson Reuters ermittelt und börsentäglich unter anderem auf der
vdp-Internetseite veröffentlicht.
Pressekontakt:
Dr. Helga Bender
Tel. 030 20915-330
E-Mail: bender(at)pfandbrief.de
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E-Mail: prilla(at)pfandbrief.de