(ots) - Ein Schiffsfonds-Anleger muss nicht mit einer
Laufzeit eines Fonds von 15 oder gar 20 Jahren rechnen. Dies urteilte
das Landgericht Duisburg in einem Prozess, den die Anlegerkanzlei
Sommerberg LLP für eine Mandantin gegen die Commerzbank AG führte
(Aktenzeichen 12 O 27/13).
Die Mandantin erwarb im Jahr 2007, bereits über 60jährig, eine
Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds "PRORENDITA VIER -
Britische Leben" und eine Beteiligung an dem Schiffsfonds
"CFB-Schiffsflotten-Fonds 3" zu einem Gesamtbetrag von über 97.000
EUR. Während die geplante Laufzeit des Lebensversicherungsfonds 15
Jahre betrug, war eine Kündigung der Schiffsfondsbeteiligung
frühestens zum 31.12.2031 möglich, also erst nach 24 Jahren. Zu
diesem Zeitpunkt wäre die Klägerin weit über 80 Jahre alt gewesen.
Der Berater der Commerzbank fragte die Klägerin im Rahmen der
Anlageberatung lediglich, ob sie "derzeit" auf das Geld verzichten
könne. Dies habe die Klägerin nach Auffassung des Landgerichts
Duisburg nur dahingehend verstehen können, dass maximal ein
mittelfristiger Anlagezeitraum vorliegt. Da der Berater auf die
langen Laufzeiten aber nicht hinwies, ist die Commerzbank nunmehr zur
Zahlung von vollem Schadensersatz nebst Zinsschaden verurteilt
worden.
Rechtsanwalt Krajewski von der Kanzlei Sommerberg LLP erklärt:
"Leider haben die Banken in der Vergangenheit nicht davor
zurückgeschreckt, alten Leuten langfristige Geldanlagen anzudrehen.
Uns sind Fonds bekannt, bei denen Anleger weit über 60, teilweise
über 80 Jahre alt waren, als sie auf Empfehlung ihrer Bank derartige
Fonds zeichneten."
Offensichtlich ist, dass viele Anleger von ihrer Geldanlage keinen
Nutzen mehr haben werden, da sie bei Ablauf des Anlagezeitraums nicht
mehr leben. Rechtsanwalt Krajewski: "Fonds mit einer Laufzeit von 15
Jahren und mehr sind grundsätzlich nicht für Menschen geeignet, die
bei Vertragsschluss schon über 60 Jahre alt sind."
Ãœber die Sommerberg LLP:
Die Sommerberg LLP ist eine bundesweit im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätige Wirtschaftkanzlei und hat sich der
Interessenvertretung geschädigter Kapitalanleger verschrieben.
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Olaf Hasselbruch
Rechtsanwalt
Sommerberg LLP
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