(ots) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)
hat den SV Werder Bremen nach Anklageerhebung durch den
DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens
mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro und einer zusätzlichen
Investition in Sicherheitsvorkehrungen in Höhe von EUR 10.000 Euro
belegt. Damit folgte das DFB-Sportgericht der Argumentation des SV
Werder Bremen, der gegen die zunächst beantragte Höhe der
Strafzahlung von 40.000 Euro Widerspruch eingelegt hatte, und wertete
die Argumente als strafmildernd. Dem reduzierten Strafmaß stimmten
die Grün-Weißen am Dienstagnachmittag zu. Das Urteil ist
rechtskräftig.
"Wir haben nach den Vorfällen des Nordderbys direkt reagiert und
bereits erste Maßnahmen getroffen. In weitere sicherheitsrelevante
Veränderungen im Weser-Stadion werden wir die 10.000 Euro einfließen
lassen. In Bremen hat es seit mehr als zehn Jahren keine
gravierenden Pyrotechnik-Vorfälle mehr gegeben. Daher empfanden wir
die Strafe als zu hoch", so Werders Vorsitzender der Geschäftsführung
Klaus Filbry. Er betonte jedoch auch: "Nicht erst seit dem Urteil ist
klar: Pyrotechnik gefährdet die Gesundheit und schadet in besonderem
Maße den Fans und dem Verein. Wir werden daher auch in Zukunft immer
wieder versuchen, die Verursacher zu identifizieren und
Strafzahlungen weiterzugeben".
Am 01.03.2014 wurde im 100. Nordderby zwischen dem SV Werder und
dem Hamburger SV im Zuschauerblock der Grün-Weißen mehrfach
Pyrotechnik gezündet. Dazu landeten Gegenstände auf dem Spielfeld.
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