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Ab sofort ruft T2.0, die junge Initiative der Württemberger
Weingärtnergenossenschaften, auf zum Trollinger Song Contest. Gesucht
ist der Trollinger Song des Jahres 2014, eine Lobeshymne auf den
vielleicht besten Wein der Welt. Teilnehmen können Bands, Vereine
oder Solokünstler in einer Musikrichtung ihrer Wahl. Ob Pop, Rock,
Jazz oder Klassik - Ende Juli 2014 entscheidet ein Online-Voting und
die unabhängige T2.0 Fachjury über die Gewinnersongs.
Nirgends wird der Trollinger so geliebt wie in Württemberg. Das
schwäbische Nationalgetränk ist im "Land der Tüftler und Denker" noch
vor Schwarzriesling und Lemberger die meistangebaute Rotweinsorte.
T2.0 hat sich nun zum Ziel gesetzt, dem oft geliebten und manchmal
unterschätzten Trollinger eine Hommage zu widmen. Denn der an den
sonnenverwöhnten Steillagen des Neckars spät gereifte und jung
getrunkene Ziegelrote ist ein wahrer Alleskönner. Ob als fruchtiger
Rotwein, lachsfarbener Weißherbst, edler Blanc de Noirs oder im
Barrique ausgebaute Rarität passt er zu den kulinarischen Genüssen
der Region. Und auch zur heißen Jahreszeit sind die frischen,
kernigen Rotweine leicht gekühlt perfekte Begleiter zum Picknick oder
Grillfest.
Ob gesungen, gerappt, gerockt oder gejodelt, alle Loblieder auf
den Trollinger können bis zum 30. Juni 2014 in Form eines mindestens
30-sekündigen Musikvideos eingereicht werden. Diese stehen dann vom
Upload bis zum 16. Juli 2014 für Freunde und Fans zum Online-Voting.
Eine unabhängige T2.0 Fachjury wählt unter den fünf Songs mit den
meisten "Likes" nach den Kriterien Originalität des Songtextes,
musikalische Leistung sowie Performance und Gesamteindruck des Videos
die ersten drei Plätze. Alle Einreicher der Trollinger Song Videos
wetteifern um Preisgelder im Gesamtwert von 6.000 Euro.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und der T2.0 Fachjury
unter www.TrollingerSongContest.de.
Pressekontakt:
Werbegemeinschaft Württembergischer
Weingärtnergenossenschaften eG
c/o PRINZIP E GmbH
Stephanie Hofmann
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Tel.: 07032/28999-05
E-Mail: stephanie.hofmann(at)prinzip-e.de
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