(ots) - Die in dieser Woche vorgelegten Vorschläge zur
Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hätten für zahlreiche
stromintensive Unternehmen der Ernährungsindustrie erhebliche
negative Auswirkungen. Die BVE fordert deshalb von der
Bundesregierung Änderungen bei den Kriterien, die für die
Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung zu erfüllen sind.
Dies hat die BVE auch im Rahmen einer Stellungnahme an das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie deutlich gemacht.
Wichtige Teilbranchen der Ernährungsindustrie, wie die Fleisch-,
Geflügel,- Mühlen-, Teigwaren-, Cerealien-, Würzmittel-, Feinkost-,
Mineralbrunnen-, Zucker-, Speiseeis- und Süßwarenbranche sowie die
kartoffelverarbeitende Industrie, sind derzeit noch nicht
berücksichtigt. "Insgesamt würden über 300 Betriebe mit rund 65.000
Beschäftigten aus der derzeitigen EEG-Umlagebefreiung fallen",
erklärt Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. "Aufgrund der
niedrigen Margen in der Lebensmittelbranche und der starken
internationalen Verflechtung wäre die Wettbewerbsfähigkeit und
Existenz vieler Betriebe gefährdet."
Bundeskanzlerin Merkel mahnte im Anschluss an den gestrigen
Energiegipfel, dass alles getan werden müsse, damit keine
Arbeitsplätze verloren gehen. Da die nationale EEG-Ausgestaltung in
wichtigen Teilen EU-Vorgaben folgen muss, fordert die BVE daher
Wirtschaftsminister Gabriel auf, sich bei seinem heutigen Treffen mit
EU-Wettbewerbskommissar Almunia in Brüssel ehrgeizig für die
betroffenen Branchen und Unternehmen der Ernährungsindustrie
einzusetzen.
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