PresseKat - Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht {bundesweit}, weiter

Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht {bundesweit}, weiter auf Erfolgskurs:

ID: 1041917

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Ciper & Coll. informieren:

(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Duisburg - vom 02. April 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Partielle Fazialisparese nach pleomorphem Adenom, LG Duisburg, Az. 6 O 462/10

Chronologie:
Der Kläger litt an einem Tumor der Ohrspeicheldrüse und begab sich in die Behandlung bei der Beklagten. Behandlungsfehlerhaft wurde postoperativ eine Redon-Drainage nicht gewechselt, so dass sich eine Fazialisparese einstellte.

Verfahren:
Das befasste Landgericht Duisburg hat den Vorfall mittels eines Chefarztes für HNO-Heilkunde hinterfragen lassen. Dieser konstatierte, dass bei der OP-Aufklärung der Umfang der Operation icht explizit behandelt worden war. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, den diese akzeptierten. Den Streitwert legte das Gericht im deutlich fünfstellen Eurobereich fest.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Vorfeld der Klage hatten die Prozessvertreter des Klägers die Haftpflichtversicherung des beklagten Krankenhauses zu Regulierung aufgefordert. Diese, die Zurich Insurance, mit Sitz in Bonn, schreibt per 4. Oktober 2010: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Haftung bereits dem Grunde nach zurückweisen müssen." Sicherlich hat die Versicherung nunmehr auch Verständnis dafür, dass der Geschädigte nach erfolgreichem Abschluss der Angelegenheit vor Gericht nun der Vergleichssumme auf seinem Konto in einem angemessenen Zeitraum entgegensieht, so Dr D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.




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Datum: 02.04.2014 - 19:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dirk Dr Ciper
Stadt:

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Telefon: 0211556207

Kategorie:

Recht und Verbraucher


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