(firmenpresse) - München, den 2. April 2014: Wie nun bekannt wurde, wird in Kürze das Insolvenzverfahren über weitere Gesellschaften der Infinus Gruppe eröffnet werden. Hierzu werden die Anleger voraussichtlich in den kommenden Tagen von dem Insolvenzverwalter angeschrieben werden.
„Anleger sollten ihre Forderungen fristgemäß zur Insolvenztabelle anmelden. Denn nach uns vorliegenden Informationen kann in dem Insolvenzverfahren durchaus mit einer Insolvenzquote im zweistelligen Bereich gerechnet werden“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Anleger der Infinus Gruppe vertritt. „Allerdings ist hierbei Vorsicht geboten, da nur eine ordnungsgemäße Forderungsanmeldung die Voraussetzung zur Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle und somit zum Erhalt der Insolvenzquote erfüllt.“
Neben der Teilnahme am Insolvenzverfahren besteht für die Anleger noch eine weitere Möglichkeit, den durch die Beteiligung an den Gesellschaften der Infinus Gruppe entstandenen Schaden zu begrenzen.
Die Infinus Gruppe setzt sich aus einem Gesellschaftsgeflecht mit mehreren Unternehmen zusammen. Insbesondere die im Jahr 2000 gegründete Future Business KgaA emittierte festverzinsliche Schuldverschreibungen und Genussrechte mit einer jährlichen prognostizierten Rendite in Höhe von 5 – 8 Prozent. Vertrieben wurden diese Anleihen durch fast 1.000 Vermittler, die unter dem Haftungsdach Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut stehen. Diese wiederum verfügt mit der Allianz AG über eine Haftpflichtversicherung, die grundsätzlich eintrittspflichtig sein kann.
CLLB Rechtsanwälte prüft zurzeit, inwiefern eine Inhaftungnahme der Allianz AG unmittelbar möglich ist oder ob der Umweg über das Insolvenzverfahren beschritten werden muss. Schließlich gehört auch ein Vorgehen gegen die Vermögenschadenshaftpflichtversicherungen der Vermittler selbst zu den Handlungsoptionen.
„Dies gilt unserer Ansicht nach zumindest dann, wenn die Berater – wie wohl bei den Genussrechten der Prosavus AG – nicht unter dem Haftungsdach der Infinus tätig geworden sind, sondern sich lediglich dem Maklerpool der „Infinus AG - Ihr Kompetenzpartner“ angeschlossen haben“ so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiter. „Ausreichend Ansatzpunkte für eine Schadensersatz begründende Fehlberatung der Anleger liegen hierbei nach unserer Einschätzung vor. Wie uns viele Anleger mitgeteilt haben, wurde bei den Anleihen, die sich durch die gute Rendite in Höhe von sechs Prozent p.a. einerseits und die kurze Laufzeit mit einer Mindestlaufzeit von 90 Tagen auszeichneten, oftmals nicht ausreichend auf die Risiken, die diesen Anleihen immanent sind, hingewiesen. Deswegen sind die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen die Anlageberater unserem Erachten nach auch grundsätzlich als relativ gut zu bewerten“.
Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anleihen empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Anleger, die sich der kostenfreien Interessensgemeinschaft „INFINUS“ anschließen möchten, werden dann über den Fortgang des Verfahrens laufend informiert.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
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