(firmenpresse) - München, 26. März 2014 – Die Anleger des Schiffsfonds MS „Santa Giorgina“ Offen Reederei GmbH & Co. KG sind nun erneut zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert worden. Mit Schreiben vom 10.03.2014 wurden die Anleger von einem Rechtsanwalt, der sich für die Fondsgesellschaft bestellte, zur Rückzahlung der noch ausstehenden Beträge aufgefordert. Sollte dies nicht in ausreichendem Maße erfolgen, würde, so die Ankündigung des Rechtsanwalts, der Rechtsweg beschritten werden.
„Betroffene Anleger befinden sich in einer schwierigen Situation. Wenn sie die im Raum stehende Nachzahlung nicht leisten, besteht das Risiko, das sie auch das bereits investierte Kapital aufgrund einer etwaigen Insolvenz der Schiffsgesellschaft verlieren. Andererseits haben Anleger aber auch keine Garantie, dass eine Nachzahlung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fonds führt“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. „Die Betroffenen sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen.“
Zu beachten ist hierbei auch, dass keinesfalls geklärt ist, dass die Fondsgesellschaft auch wirklich berechtigt ist, die Ausschüttungen zurückzufordern. Die MS Santa Giorgina schreibt zwar von Darlehen, die sie den Anlegern ausgereicht habe.
„Dies ist aber unserer Ansicht nach unzutreffend“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber. „Denn dazu müsste es sich bei den Auszahlungen um gewinnunabhängige Ausschüttungen handeln. Die MS Santa Giorgina schreibt aber selbst, dass sie in den Jahren 1998 bis 2000 und 2005 bis 2008 ´überschüssige Liquidität` an die Gesellschafter ausbezahlt habe. Dies bedeutet nach unserer Rechtsansicht, dass die Auszahlungen gerade kein Darlehen, sondern gewinnabhängige Ausschüttungen darstellen.“
Diese Rechtsansicht wird gestützt durch ein Verfahren, das die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für einen Anleger bei einem weiteren Schiffsfonds geführt hat. Auch hier verlangte die Fondsgesellschaft von den Anlegern die Rückzahlungen der erhaltenen Ausschüttungen aufgrund einer vorgeblichen Regelung im Gesellschaftsvertrag zurück. Obwohl CLLB Rechtsanwälte wiederholt auf die unzutreffende Rechtsansicht der Fondsgesellschaft hingewiesen hatte, ließ sich diese nicht beirren und wählte den Marsch durch die Instanzen. „Erst letzte Woche war dann die Einsicht bei der Fondsgesellschaft endlich soweit gereift, dass sie die Klage vor dem Bundesgerichtshof insgesamt zurücknahm – wohl, um ein wegweisendes Urteil zu vermeiden“, so Rechtsanwalt Luber. „Nicht anders bewerten wir auch die Rechtslage hinsichtlich der Ausschüttungsrückforderung der MS „Santa Giorgina“.
Nähere Informationen können Interessierte der Homepage www.cllb-schiffsfonds.de entnehmen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,
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