PresseKat - Osterfeuer im eigenen Garten: Ohne Genehmigung drohen saftige Bußgelder

Osterfeuer im eigenen Garten: Ohne Genehmigung drohen saftige Bußgelder

ID: 1042378

R+V-Infocenter: Frühzeitig bei Feuerwehr oder Ordnungsamt nach Auflagen fragen - Brand- und Umweltschutz beachten

(firmenpresse) - Wiesbaden, 3. April 2014. Winter ade: Osterfeuer haben eine lange Tradition, unterliegen wegen des Brandschutzes aber auch strengen Regelungen. "Gartenbesitzer dürfen nicht einfach ein Feuer entzünden und bei der Gelegenheit gleich noch ihren frischen Baumschnitt entsorgen", warnt Brandoberinspektor Torge Brüning, Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. "In der Regel ist eine Genehmigung notwendig. Die bekommen Privatleute aber oft gar nicht." Wer trotzdem Feuer macht, muss damit rechnen, dass die Feuerwehr anrückt - und die Kosten dafür tragen.

Ob Privatpersonen eine Genehmigung brauchen oder gar kein Osterfeuer veranstalten dürfen, ist in den Städten und Gemeinden unterschiedlich geregelt. Deshalb sollten Gartenbesitzer im Vorfeld bei der Feuerwehr oder dem Ordnungsamt nachfragen. "Die meisten Städte und Gemeinden erlauben Osterfeuer nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn sie tatsächlich der Brauchtumspflege dienen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Verein eine öffentlich zugängliche Veranstaltung ausrichtet", so R+V-Experte Brüning.

Wer ein Osterfeuer entzündet, muss zudem strenge Auflagen zum Brand- und Umweltschutz einhalten. "Die Feuer müssen ausreichenden Abstand zu Gebäuden und Straßen haben, bei Wäldern und Autobahnen sind dies bis zu 100 Meter", erklärt Brüning. Im oder am Wald ist Feuer grundsätzlich verboten. Außerdem gehören weder Abfälle noch Sperrmüll, Bauholz und frischer Baumschnitt in die Flammen. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden - in einzelnen Bundesländern drohen Strafen bis zu 50.000 Euro.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters
- Osterfeuer vor dem Anzünden umschichten, damit Kleintiere oder brütende Vögel fliehen können.
- Wetter beachten: Bei starker Trockenheit und Wind kann sich ein Brand schneller ausweiten.
- Vorsicht beim Anzünden: Keine Brandbeschleuniger oder Grillanzünder verwenden.




- Mindestens ein Erwachsener sollte das Feuer beaufsichtigen, bis es vollständig erloschen ist.
- Durch Funkenflug können weitere Brände entstehen: Feuerlöscher oder andere Löschmittel bereithalten.
- Keine Strohballen als Sitzgelegenheiten in der Nähe des Feuers aufstellen: Sie können sich allein durch die Hitze entzünden.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Schaberweg 23
61348 Bad Homburg
a.kassubek(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Frühjahrsputz für die Bausubstanz inMusic schließt Vertrag über 4.700 Quadratmeter mit Valad Europe und verlegt Sitz nach Ratingen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.04.2014 - 14:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1042378
Anzahl Zeichen: 2470

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitte Römstedt
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 06 11 / 533 - 46 56

Kategorie:

Haus & Garten



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Osterfeuer im eigenen Garten: Ohne Genehmigung drohen saftige Bußgelder"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Infocenter der R+V Versicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unfall im Homeoffice - wer zahlt? ...

Wiesbaden, 12. Oktober 2017. Auf dem Weg zur Kaffeemaschine gestolpert und dabei den Arm gebrochen: Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitsunfall gesetzlich versichert - sofern sie sich zu diesem Zeitpunkt im Unternehmen aufgehalten haben. Doch wer ganz ...

Alle Meldungen von Infocenter der R+V Versicherung