(ots) - Das sind einmal positive Nachrichten: Das
Wissenschaftsministerium hat gemeinsam mit den wesentlichen Kräften
in der Österreichischen Hochschülerschaft einen Entwurf für ein neues
ÖH-Wahlrecht ausgearbeitet, und fast alle sind damit zufrieden.
Tatsächlich bedeutet das neue Gesetz eine wesentliche Verbesserung
für die Studierenden: Sie können ab 2015 die ÖH-Bundesvertretung
wieder direkt wählen. Damit wurde das Gesetz, das 2005 von
Schwarz-Blau gegen den Willen der ÖH geändert worden war, repariert.
Die bundesweite Listenwahl, die jetzt wieder eingeführt wird,
macht Demokratie ein wenig nachvollziehbarer und die Vertretung
transparenter. Es gibt bundesweit wieder einheitliche Listen, und die
Verfransung der Bundesvertretung wird eingedämmt: Statt wie zuletzt
100 Mandatare wird deren Zahl künftig auf 55 beschränkt. Mit diesem
Schritt wird die Wahlbeteiligung, die bei der Studentenvertretung
traditionell besonders schlecht ist (2013 lag sie nur noch bei 28
Prozent), zwar nicht wieder hinaufschnellen, aber eine Verbesserung
ist das allemal: Zur Direktwahl kommen eine vereinfachte Briefwahl
und das passive Wahlrecht für Studenten aus Drittstaaten.
Gerade auf der "Spielwiese" der Studentenvertretung ist es
wichtig, dass angewandte Demokratie auch funktioniert und die
Studierenden nachvollziehen können, wen sie gewählt haben - und
vielleicht auch, warum.
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