(ots) - In einigen Ländern fallen Bußgelder für
Verkehrsverstöße deutlich höher aus als in Deutschland. Vor allem in
Skandinavien kann es teuer werden, allen voran in Norwegen. Für zu
schnelles Fahren werden hier mindestens 430 Euro, für Rotlicht- und
Überholverstöße 630 Euro berechnet. Aber auch in Italien, in den
Niederlanden oder in der Schweiz liegen Sanktionen für
Verkehrsverstöße teilweise erheblich über deutschem Niveau.
Manche Länder bieten bei sofortiger Bezahlung Rabatte an: In
Spanien werden nur 50 Prozent des Bußgeldes fällig, wenn die
Bezahlung innerhalb von 20 Tagen erfolgt. Bezahlt man in Italien
binnen fünf Tagen ab Erhalt des Bußgeldbescheids, wird ein Rabatt von
30 Prozent gewährt. Wer dort aber nicht innerhalb von 60 Tagen
bezahlt, muss mit einem doppelten Bußgeld rechnen. Frankreich gewährt
Ermäßigungen bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen.
In allen europäischen Ländern gilt: Telefonieren am Steuer ohne
Freisprecheinrichtung ist verboten. In Schweden werden seit kurzem
ebenfalls Strafen für das Telefonieren am Steuer verhängt, vor allem
dann, wenn durch das Telefonieren das Fahrverhalten des Fahrers
negativ beeinflusst wird.
Seit 2010 werden nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 27
EU-Ländern in Deutschland vollstreckt. Bis Ende 2013 wurden rund 18
000 sogenannte Vollstreckungshilfeersuchen wegen nichtbezahlter
Geldbußen und -strafen an Deutschland gerichtet. Der Mindestbetrag
für die Vollstreckung muss sich auf mindestens 70 Euro inklusive
Verfahrenskosten belaufen. Punkte in Flensburg gibt es für
Verkehrsverstöße im Ausland nicht.
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