PresseKat - neuer Rundfunkbeitrag nach Urteil des Verwaltungsgerichts Gera rechtmäßig

neuer Rundfunkbeitrag nach Urteil des Verwaltungsgerichts Gera rechtmäßig

ID: 1043286

Gericht: Beitrag zu Recht nicht als Steuer erhoben

(firmenpresse) - Der zum 01. Januar 2013 neu eingeführte Rundfunkbeitrag wird derzeit kontrovers diskutiert und beschäftigt auch viele Verwaltungsgerichte.

Gegen den erhobenen Rundfunkbeitrag aufgrund eines Bescheides hatte sich eine Privatperson vor dem Verwaltungsgericht (VG) Geria gewehrt. Das VG wies die Anfechtungsklage mit Urteil vom 19.03.2014 (Az. 3 K 554/13 Ge) ab.

Das Gericht wies in der Klagebegründung darauf hin, dass eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für den Rundfunkbeitrag nicht vorliege. Der neue Staatsvertrag ist auf die Umstellung gerichtet, von einer Gebühr auf einen Beitrag überzugehen. Der Beitrag werde unabhängig davon fällig, ob in der Wohnung ein Empfangsgerät vorgehalten werde. Die Erhebung eines Beitrag knüpfe allein auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme an. Eine Steuer liege nicht vor, da eine konkrete öffentliche Gegenleistung angeboten werde.

Auch werde der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt. Nach Ansicht des VG durfte der Gesetzgeber in bei der Ermittlung des Beitragsschuldners an den Inhaber einer Wohnung anknüpfen. Dass auch Wohnungen, in denen keinerlei Empfangsgeräte vorgehalten werden, miterfasst werden, führe nicht keinem relevanten Gleichheitsverstoß, da der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung befugt sei, Abgabentatbestände zu pauschalieren, sofern die Gruppe der Betroffenen die über kein Empfangsgerät verfügen, nur einen geringen Prozentsatz sämtlicher Abgabenschuldner ausmache. Hierfür bestanden keine gegenteiligen Anhaltspunkte, so dass kein Grundrechtsverstoß vorliege.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Leseranfragen:

Sattlerstraße 9, 97421 Schweinfurt



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Eine Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag muss transparent und bestimmt sein Stephan Reinhardt (Rechtsanwalt): Zürcher Kanzlei feiert einjähriges Bestehen
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 06.04.2014 - 20:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1043286
Anzahl Zeichen: 1660

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Janus Galka
Stadt:

Schweinfurt


Telefon: 0972171071

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"neuer Rundfunkbeitrag nach Urteil des Verwaltungsgerichts Gera rechtmäßig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalt Janus Galka, LL.M. (Eur.) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Höhe der Beamtenpension - Regelung verfassungsgemäß ...

Im Beamtenrecht stellt sich die Frage, welche Besoldung für die Höhe der Pension eines Beamten maßgeblich ist. Der Gesetzgeber hat in den Versorgungsgesetzen bestimmt, dass das zuletzt ausgeübte Amt maßgeblich ist. Dies allerdings nur, wenn das ...

Lautes Hundegebellt - Hund weg ...

Tiere können Gegenstand sowohl privater als auch öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten sein. Insbesondere wenn die Nachtruhe beispielsweise von Hunden nicht eingehalten wird, können Sicherheitsbehörden (Gemeindern, Landratsämter) einschreiten un ...

Alle Meldungen von Rechtsanwalt Janus Galka, LL.M. (Eur.)