(ots) - Mordfall Christina: Angeklagter will Revision
einlegen
Nach Verurteilung zu acht Jahren Haft - Verteidiger: Urteil soll
nicht angefochten werden
Osnabrück.- Das Urteil im Mordfall Christina wird vorläufig nicht
rechtskräftig. Der Verteidiger des Täters, Frank Otten, kündigte in
einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" an, dass sein
Mandant fristwahrend Revision einlegen wolle. Der 46-Jährige war am
Montag vergangener Woche wegen der Ermordung des Mädchens am 27.
November 1987 vor dem Landgericht Osnabrück zu acht Jahren Haft nach
Jugendstrafrecht verurteilt worden. "Durch diesen Schritt hat er
Gelegenheit, sich noch einmal ausführlich mit dem schriftlichen
Urteil auseinanderzusetzen", begründete Otten den Revisionsantrag.
Nach seiner Aussage soll das Urteil gleichwohl aller Voraussicht
nach nicht angefochten werden. Otten bezeichnete es als
"wahrscheinlich", dass die Revision nach Einsichtnahme in das Urteil
zurückgezogen werde. Andernfalls müsste sich der Bundesgerichtshof
mit dem Verbrechen aus dem Jahr 1987 befassen und den Osnabrücker
Richterspruch auf Fehler hin überprüfen. Werden die BGH-Richter
fündig, müsste das Verfahren neu aufgerollt werden. Zieht der
Osnabrücker die Revision zurück, wird das Urteil rechtskräftig und er
müsste seine Haftstrafe antreten. Der Täter war per DNA-Test erst 25
Jahre nach der Tat überführt worden. Er hatte nach Überzeugung der
Richter damit einen sexuellen Missbrauch vertuschen wollen.
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