PresseKat - Das Luftfahrtbundesamt auditiert ab 2010 „Bekannte Versender“

Das Luftfahrtbundesamt auditiert ab 2010 „Bekannte Versender“

ID: 104380

Das Thema „Luftsicherheit“ kommt immer mehr in den Fokus,
ab 2010 werden Bekannte Versender vom Luftfahrtbundesamt (LBA) auditiert!

Aufgrund der Anschläge am 11. September 2001 wurden neue Gesetze und Verordnungen für die Luftsicherheit erlassen.
Die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften, die von der EU auch für Deutschland vorgegeben werden, obliegt dem LBA.

(firmenpresse) - Hieraus ergeben sich unter anderem neue Pflichten im Bereich Luftsicherheit für Mitarbeitergruppen in den Unternehmen verschiedenster Branchen.

Hier ein paar Beispiele:

Mitarbeiter aus Export und Versandabteilungen
Disponenten für Internationale Transporte
Sendungsannahme Personal im Außenhandelsgeschäft
Lagerpersonal die mit Luftfracht in Berührung kommen
Verpacker von Luftfracht (Auch Poststellen fallen darunter!)
Fahrpersonal die sichere Luftfracht transportieren
Sicherheitsbeauftragte
Management

Somit hat jeder Mitarbeiter, der entweder physisch mit Luftfrachtsendungen oder deren Dokumentation in Berührung kommt, eine spezielle Unterweisung zu absolvieren.
Diese Regel gilt sowohl für jedes Unternehmen im transportierenden Gewerbe, als auch für deren Kunden, von welchen sie die Waren zum Lufttransport erhalten.

Die Luftsicherheitskette wird ab 2010 vom Luftfahrtbundesamt durchgängig geprüft. Dies bedeutet für alle Versender von Luftfracht, die eine bekannte Versender Erklärung gezeichnet haben, das diese mit Auditbesuchen der Behörde zu rechnen hat. Als bekannter Versender haben sie sich unter anderem zu folgenden Punkten verpflichtet:
-bei Änderung unseres Firmennamens und/oder der Anschrift der Firma und der Niederlassungen die Sicherheitserklärung zu erneuern.
- im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern (Transport, Verpackung, Lagerung) für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen Sorge zu tragen.
-den für die Validierung Zuständigen (z.B. Luftsicherheitsbehörden oder den Reglementierten Beauftragten) Zutritt zu den für den Luftfrachtexport relevanten Räumlichkeiten der in dieser Erklärung genannten Betriebsstätten zu gewähren.
-dass die Verpackung von Luftfrachtsendungen immer so erfolgt, dass diese manipulationssicher sind. Unter manipulationssicher ist insbesondere zu verstehen, dass die Packstücke so hergerichtet sind, dass ein Zugriff auf den Inhalt, ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren, nicht möglich ist (z.B. Umwicklung mit Folie, die verschweißt ist).





Eine Tatsache, die bisher bei Wenigen ein verändertes Sicherheitsbewußtsein eingeleitet hat. Sicherheit beim Transport ist durch alle Beteiligte zu verantworten. Das Delegationsprofil im Unternehmen sollte hierauf abgestimmt sein.
Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren bedeutet nicht nur Zäune aufzustellen, nein hier wird seitens der Behörden ein nachhaltiges und prozessgesteuertes Sicherheitskonzept eingefordert.

Viele Unternehmen sind sich der Verantwortung nicht bewusst. Welche Auswirkungen es hat, wenn die Überprüfung des LBA negativ ausfällt ist ebenfalls vielen nicht bewußt.
Jetzt ist noch genügend Zeit, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und entsprechenden fachkompetenten Rat in der Begleitung und Umsetzung einzuholen.

Christian Buchenthal
Geschäftsführer Lobraco

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Auf dem Meer 3
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Christian Buchenthal



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Bereitgestellt von Benutzer: Buchenthal
Datum: 20.07.2009 - 14:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 104380
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Kategorie:

Transport - Logistik


Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.07.2009

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