(ots) - Richterbund nennt Vorratsdatenspeicherung
"längst überfällig"
Verband fordert schnelle Umsetzung - Instrument "unerlässlich
gegen Verbrechensbekämpfung" - EuGH-Urteil an diesem Dienstag
Osnabrück.- Anlässlich des für diesen Dienstag angekündigten Urteils
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtmäßigkeit der
Vorratsdatenspeicherung in Europa hat der Deutsche Richterbund
gefordert, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zügig
umzusetzen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Dienstag) sagte Andrea Titz, Richterin am Oberlandesgericht München
und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes: "Der
Deutsche Richterbund erwartet von dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs eine endgültige Klarstellung der Rechtslage. Dann kann
die längst überfällige Regelung des Problems endlich in Angriff
genommen werden." Die Richter sähen es "weiterhin als unerlässlich
an, dass den Ermittlungsbehörden die Speicherung von Vorratsdaten als
Instrument gegen die Verbrechensbekämpfung an die Hand gegeben"
werde, erklärte Titz weiter.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte Anfang des Jahres die
Pläne für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf Eis gelegt, um
zunächst das EuGH-Urteil abzuwarten. Dieses Vorgehen hatte in
mehreren Bundesländern für Unmut gesorgt, da die Verantwortlichen
dort auf eine schnelle gesetzliche Regelung gehofft hatten. Die
Vorratsdatenspeicherung ist im Koalitionsvertrag vereinbart.
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