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TÜV Rheinland: Vorsicht bei breiten Landmaschinen / Frühjahr: Verstärkt übergroße Traktoren und Ackergeräte unterwegs / Verschmutzte Fahrbahnen / Geschwindigkeit der Kolosse oft falsch eingeschätzt

ID: 1044021

(ots) - Wenn im Frühjahr die Feldarbeit beginnt, schwingt
sich der Bauer ins Cockpit seines Traktors - im Schlepp teils
überdimensionale Ackergeräte. Die Aufbauten der Gespanne ragen
mitunter weit in den Gegenverkehr hinein. "Auto- und Motorradfahrer
müssen jetzt besonders an Kreuzungen, wo die Landmaschinen sehr
langsam abbiegen, äußerst wachsam sein", sagt Hans-Ulrich Sander,
Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. "Häufig schätzen andere
Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit der Kolosse falsch ein und es
kommt zu folgenschweren Kollisionen." Mitunter verdecken auch
Aufbauten, überstehende Ladung oder Schmutz die Bremsleuchten und
Blinker. Deshalb behutsam an die Ungetüme heranfahren und stets
bremsbereit sein.

Heck schert beim Abbiegen stark aus

Landwirtschaftliche Fahrzeuge können bis zu drei Meter breit sein,
mit gelbem Rundumblinklicht und rot-weißen Warntafeln sogar noch
breiter. Auf engen Straßen ist es besser, nicht zu überholen und bei
nahenden Giganten am äußersten rechten Straßenrand anzuhalten. Auch
der vergrößerte Kurvenradius ist zu beachten. Biegen sie nach rechts
ab, holen sie oft weit über die Straßenmitte nach links aus.
Voluminöse Pflüge oder Eggen am Traktorheck schwenken entgegen der
Abbiegerichtung aus. Bei Häckslern beispielsweise, die häufig über
die Hinterachse gelenkt werden, schert das Heck beim Abbiegen stark
aus. Dadurch verengt sich die Fahrbahn erheblich. Hier gilt
ebenfalls: nicht überholen und gegebenenfalls anhalten.

Gefährliche Rutschbahnen bei Regen

Im Bereich der Ein- und Ausfahrten von Feldern müssen
Verkehrsteilnehmer überdies mit stark verschmutzten Fahrbahnen
rechnen. Bei Regen verwandeln sich dann die Erdklumpen in eine
gefährliche Rutschbahn, die besonders Bikern zum Verhängnis werden
kann. Das heißt: fahren wie auf Glatteis. "Jeder, der die Fahrbahn




verschmutzt, ist zwar verpflichtet, die Straße wieder zu reinigen.
Doch in der Praxis wird der Verursacher im Falle eines Unfalls nur
schwer dingfest und damit haftbar zu machen sein", betont TÃœV
Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander.

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Datum: 08.04.2014 - 10:00 Uhr
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