PresseKat - "Made in Germany"-Verordnung verunsichert Unternehmen und Verbraucher

"Made in Germany"-Verordnung verunsichert Unternehmen und Verbraucher

ID: 1044077

(ots) - PwC-Umfrage: "Made in Germany" ist für
neun von zehn Konsumenten ein Kaufargument / Unternehmen fürchten
bürokratischen Aufwand durch EU-Verordnung / Bei Wegfall des Labels
drohen Umsatzverluste

Die geplante EU-Verordnung zu Herkunftsbezeichnungen wie "Made in
Germany" dürfte Verbraucher verunsichern und Unternehmen stark
belasten. Wie aus einer repräsentativen Befragung der
Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC hervor geht,
rechnet rund jeder dritte mittelständische Betrieb in Deutschland mit
Umsatzverlusten, sollte er das Label "Made in Germany" künftig nicht
mehr verwenden können. Die Ergebnisse der Verbraucherumfrage stützen
diese Befürchtung: Für gut neun von zehn Konsumenten ist "Made in
Germany" ein Kaufargument. Vielen Verbrauchern ist die
Herkunftsbezeichnung sogar wichtiger als Hersteller bzw. Marke eines
Produkts. Würde die Länderkennzeichnung entfallen, entschiede sich
fast jeder zweite Befragte für ein Produkt mit einem anderen
Qualitätssiegel.

"Das Label 'Made in Germany' ist wahrscheinlich die wertvollste
Marke, die unsere Wirtschaft hat. Im Sinne der Markenpflege ist es
durchaus zu begrüßen, wenn Herkunftsbezeichnungen und
Vergabekriterien von der EU künftig genauer definiert und damit
überprüfbar gemacht werden. Allerdings muss das Verfahren für die
Verbraucher transparent und für Unternehmen handhabbar bleiben",
kommentiert Dr. Peter Bartels, PwC-Vorstand und Leiter des Bereichs
Familienunternehmen und Mittelstand.

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass in der EU nahezu alle
Verbraucherprodukte eine Herkunftsbezeichnung tragen müssen. Die
Regeln zur Bestimmung des Herkunftslandes sollen sich nach den
einheitlichen Zollvorschriften des Binnenmarktes richten. Bislang
legt jeder EU-Staat selbst fest, welche Kriterien Produkte aus




inländischer Erzeugung erfüllen müssen.

Kleine Betriebe im Nachteil

Für Unternehmen dürfte die Verordnung aus mehreren Gründen teuer
werden. Mehrkosten kommen zwangsläufig auf die Betriebe zu, die ihre
Produkte bislang ohne Herkunftsbezeichnung verkaufen, dies aber
künftig nicht mehr dürfen. Auf der Verliererseite stehen zudem die
Unternehmen, die nach den geltenden Regeln das Label "Made in
Germany" führen, die geforderten Herkunftsnachweise aber nicht
erbringen können. Und schließlich ist die verpflichtende Anwendung
der Zollvorschriften vor allem für die Betriebe eine Zusatzbelastung,
die ihre Produkte gar nicht exportieren. Nach Einschätzung der
meisten befragten Unternehmen (60 Prozent) würden daher ausgerechnet
kleinere Betriebe, die oft überwiegend oder ausschließlich in
Deutschland für den deutschen Markt produzieren, durch die Verordnung
geschwächt.

"Die an der Verordnung beteiligten Akteure - also insbesondere die
Abgeordneten im Europaparlament - sollten die Konsequenzen der
Verordnung für kleine und mittelständische Unternehmen noch einmal
bedenken und den Entwurf anpassen. Nicht nur in Deutschland sind
Familienunternehmen und der Mittelstand das industrielle Rückgrat,
das nicht noch stärker belastet werden darf", betont Bartels.

Nicht verbraucherrelevante Herkunftskriterien

Grundsätzlich ist zudem fraglich, ob die von der EU-Verordnung
geforderten wertschöpfungsbezogenen Kriterien zur Vergabe von
Herkunftsbezeichnungen sinnvoll sind. Die für die Studie befragten
Verbraucher jedenfalls knüpfen an das Label "Made in Germany" weniger
den Produktionsort als vielmehr konkrete Produkteigenschaften: Ãœber
80 Prozent der Konsumenten verbinden die Bezeichnung allgemein mit
"bester Qualität". Im Detail erwarten sie eine lange Lebensdauer (57
Prozent der Befragten), höchste Sicherheit (55 Prozent) und hohe
Funktionalität (55 Prozent).

"Wenn ein deutscher Elektrogerätehersteller einen Staubsauger in
Deutschland entwickelt, testet und im Ausland nach deutschen
Standards produziert, erfüllt er die aus Verbrauchersicht
wesentlichen Merkmale für das Label 'Made in Germany'. Eine
ausschließlich an der Wertschöpfung orientierte Herkunftsbezeichnung
halten wir vor diesem Hintergrund eher für irreführend - der
Produktionsort allein sagt über die Eigenschaften und Qualität einer
Ware schließlich nichts aus", kommentiert Bartels. Vielmehr stehe für
die Verbraucher das Label "Made in Germany" zunehmend für "Designed
in Germany".

Weitere Informationen erhalten Sie unter: pwc.de/made-in-germany

Ãœber PwC:

PwC bietet branchenspezifische Dienstleistungen in den Bereichen
Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung. Dort schaffen
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Expertise neue Perspektiven und praxisnahe Lösungen. In Deutschland
erzielt die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
an 28 Standorten mit 9.300 Mitarbeitern eine Gesamtleistung von rund
1,55 Milliarden Euro. Die Bezeichnung PwC bezieht sich auf das
PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere der rechtlich selbstständigen
Netzwerkgesellschaften.

Weitere Details unter www.pwc.com/structure



Pressekontakt:
Daniela Keilmann
PwC Presseabteilung
Tel.: (069) 95 85 - 10 45
E-Mail: daniela.keilmann(at)de.pwc.com
www.pwc.de


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Datum: 08.04.2014 - 10:44 Uhr
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