(ots) - Anlässlich des EuGH- Urteils zur
Vorratsdatenspeicherung erklärt das Deutsche Institut für
Menschenrechte:
"Mit dem EuGH-Urteil wird dem Konzept einer umfassenden und
undifferenzierten Vorratsdatenspeicherung der Boden entzogen. Der
EuGH unterstreicht - wie zuvor bereits das Bundesverfassungsgericht -
das Gewicht des Menschenrechts auf Datenschutz. Mit der Unwirksamkeit
der Richtlinie entfällt das europarechtliche Erfordernis einer
nationalen Umsetzung.
Die Bundesregierung sollte im Licht des Urteils von der im
Koalitionsvertrag umrissenen nationalen Regelung Abstand nehmen. Die
dort vorgesehenen Beschränkungen des Zugriffs und der Speicherdauer
räumen nicht die menschenrechtlichen Bedenken hinsichtlich der
undifferenzierten Speicherung von Verkehrsdaten der Kommunikation
nahezu der gesamten Bevölkerung aus."
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * Mobil +49 160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de