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Verbesserung der Erwerbsminderungsrente statt Rente mit 63! - Kolpingwerk: Altersarmut vermeiden, Arbeitsfähigkeit erhalten

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(ots) - Die geplante Einführung einer Rente mit 63 Jahren
nach 45 Beitragsjahren führt angesichts der stark gestiegenen
Lebenserwartung zu einer überproportionalen Belastung der jüngeren
Generationen und stellt einen Gegenentwurf zur
Generationengerechtigkeit dar. Das erklärt der Bundesvorstand des
Kolpingwerkes Deutschland im Anschluss an die erste Lesung im
Deutschen Bundestag. "Der dem deutschen Rentensystem zugrundeliegende
Gedanke des Generationenvertrages wird mit diesem Vorschlag
konterkariert. Der Gesetzentwurf verletzt durch eine einseitige
Klientelbevorzugung zugleich das Prinzip der Gemeinwohlorientierung",
heißt es in der Erklärung des Kolping-Bundesvorstandes.

Stattdessen bedürfe es einer gezielten Verbesserung der Situation
der Arbeitenden, die aufgrund von Erwerbsminderung und der in der
gegenwärtigen Rentengesetzgebung nicht ausreichend gegebenen
finanziellen Absicherung in der Gefahr stehen, in Altersarmut zu
geraten. Deshalb bestehe in der aktuellen Rentendebatte ein
vorrangiger und verstärkter Handlungsbedarf, um gerade die Situation
dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern, vor allem
durch den Ausbau von Präventions- und Rehabilitationsangeboten und
einer Leistungsverbesserung im Rahmen der Erwerbsminderungsrente.

Damit werde ein Grundanliegen des Kolpingwerkes Deutschland
aufgegriffen. So sollen die sogenannte Zurechnungszeit um zwei Jahre
verlängert und die Bezüge der letzten vier Jahre der
Beschäftigungszeit in die Rentenberechnung mit einbezogen werden,
wodurch Versicherte einen begrenzten Ausgleich für ausbleibende
Rentenanwartschaften erhalten, die normalerweise zwischen dem
Zeitpunkt der Erwerbsminderung und dem Eintritt in das gesetzliche
Rentenalter entstanden wären. Denn nicht alle Erwerbstätigen hätten
die finanziellen Möglichkeiten zur Schaffung einer privaten und




betrieblichen Altersvorsorge, auf deren Notwendigkeit auch im
Rentenmodell der katholischen Verbände Bezug genommen wird.

Das Kolpingwerk begrüßt, dass im Regierungsentwurf eine Anpassung
der jährlichen Leistungen für Rehabilitations-Maßnahmen - auch mit
Blick auf die demographische Entwicklung - vorgesehen ist.
Gleichzeitig sollte aber auch der steigende Bedarf von
Rehabilitationsleistungen aufgrund der sich wandelnden
Arbeitsbedingungen und Anforderungen an die Beschäftigten mit
eingerechnet bzw. entsprechende Erhebungen dazu durchgeführt werden.

In bedarfsgerechten und zielgerichteten Präventionsmaßnahmen, die
gesetzlich zu verankern sind, wird - entsprechend dem Grundsatz "Reha
vor Rente" - aus Sicht des Kolpingwerkes ein wirksames Instrument
gesehen. Der Verband fordert zudem, gesetzlich die Möglichkeit zu
verankern, durch die Tarifpartner ausgehandelte Zusatzbeiträge in die
Rentenversicherung, insbesondere für Versicherte in besonders
belasteten Branchen, einzuzahlen.

Die Anerkennung eines zusätzlichen Entgeltspunktes für vor 1992
geborene Kinder, die sogenannte Mütterrente, wird vom Kolpingwerk als
ein Schritt in die richtige Richtung ausdrücklich begrüßt. Da es sich
dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, müsste diese -
entgegen den aktuellen Rentenplänen der Bundesregierung - aus
Steuermitteln finanziert werden.



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Kolpingwerk Deutschland
St.-Apern-Str. 32
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-220
E-Mail: martin.gruenewald(at)kolping.de
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Datum: 08.04.2014 - 12:56 Uhr
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