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Vieles neu macht der Mai - worauf Bauherren in 2014 achten sollten / Einführung EnEV 2014, Energieeffizienz-Expertenliste, Erweiterungsgrenze / Anpassung der Voraussetzungen für KfW-Förderung

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(ots) - Zeitgleich mit der Einführung der EnEV am 1. Mai
2014 ändert auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Juni
einige Förderkriterien. "Immobilienbesitzer können teilweise
profitieren. Die Änderungen sind zwar nicht umfangreich, jedoch
können sich für Darlehensnehmer neben verschärften Auflagen ebenso
finanzielle und qualitative Vorteile ergeben", sagt Michiel Goris,
Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, Deutschlands größtem
Vermittler privater Baufinanzierungen. Der Experte fasst die
wichtigsten Änderungen zusammen und erklärt deren Auswirkungen für
Bauherren.

Die größten Neuerungen ergeben sich für Bauherren dadurch, dass ab
dem 1. Mai 2014 die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in
Kraft tritt. Mit der EnEV 2014 verschärfen sich die Anforderungen an
den Gesamteffizienzwert neu gebauter Immobilien um 25 Prozent. Zudem
müssen Sachverständige ihre Modernisierungsempfehlung in den
Energieausweis aufnehmen. Demzufolge müssen Darlehensnehmer
beispielsweise den Wärmeschutz der Gebäudehüllen erhöhen oder
Heizkessel beim Einbau einer neuen Heizung außer Betrieb nehmen.
Gleichzeitig wurde jedoch der EnEV-Nachweis für Erweiterungen
vereinfacht. "Insgesamt werden die verschärften Richtlinien
Immobilienvorhaben in Deutschland weiter verteuern - weshalb wir
damit rechnen, dass Immobilienkäufer mittelfristig höhere
Kreditsummen aufnehmen müssen", sagt Michiel Goris. "Wir empfehlen,
rechtzeitig die Einbindung von KfW-Krediten zu prüfen. Denn
finanzierungsseitig ist es kein Problem, Darlehen mit einer
KfW-Tranche zu kombinieren, um die finanzielle Belastung zu
reduzieren."

Aber auch die KfW selbst hat Änderungen eingeführt. So müssen sich
beispielsweise alle Sachverständige, die für eines der KfW-Programme
einbezogen werden wollen, ab 1. Juni 2014 auf der




Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes
eintragen. Bislang genügte es ihnen, als Sachverständiger vom
Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig zu sein. "Die Nachweise, die
zur Aufnahme auf die Liste erforderlich sind, werden sorgfältig
staatlich geprüft. Darüber hinaus müssen gelistete Sachverständige
alle zwei Jahre Fortbildungsmaßnahmen nachweisen und Praxisberichte
einreichen. Für Finanzierungsnehmer bedeutet das mehr Qualität der
Beratung oder der Bauvorhabenbegleitung", erklärt Goris. Derzeit sind
bereits über 7.000 Experten gelistet.

Eine weitere KfW-Änderung betrifft förderfähige Erweiterungen von
bestehenden Wohnflächen. Bislang war es Kreditnehmern im Rahmen der
energetischen Bestandssanierung nur möglich, Wohnflächen am Gebäude
durch Ausbau von nicht beheizten Flächen oder durch Anbau förderfähig
zu erweitern, sofern die Wohnfläche um nicht mehr als 50 Quadratmeter
erweitert wurde. Diese Obergrenze entfällt ab dem 1. Juni 2014. "Wer
sein Wohneigentum mit einer Förderung der KfW vergrößern möchte, muss
sich künftig nicht mehr auf einzelne Zimmer oder Anbauten
beschränken, sondern kann großzügiger planen", sagt Goris.

Ãœber die Interhyp Gruppe

Die Unternehmen der Interhyp Gruppe mit den Marken Interhyp, die
sich direkt an den Endkunden richtet, und Prohyp, die sich an
Einzelvermittler und institutionelle Partner wendet, haben 2013 ein
Baufinanzierungsvolumen von 8,9 Milliarden Euro erfolgreich bei ihren
mehr als 400 Bankpartnern platziert. Damit ist die Interhyp Gruppe
der größte Vermittler für private Baufinanzierungen in Deutschland.

Die Interhyp Gruppe beschäftigt mehr als 1.000 Mitarbeiter und ist
an derzeit 69 Standorten persönlich vor Ort für ihre Kunden und
Partner präsent.



Pressekontakt:
Heidi Müller, Leiterin Public Relations, Telefon (089) 20 30 7 - 13
05, E-Mail: heidi.mueller(at)interhyp.de; interhyp.de


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Datum: 08.04.2014 - 13:54 Uhr
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