(ots) - Die frühere Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat nach dem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Aus für eine anlasslose
Vorratsdatenspeicherung den Grundsatzcharakter des Spruchs für den
Datenschutz im digitalen Zeitalter betont. "Das Gericht hat enge
Grenzen für die Speicherung von Daten angelegt", sagte
Leutheusser-Schnarrenberger dem "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Mittwochausgabe). Sie meldete Zweifel am sogenannten
Safe-Harbor-Abkommen an, dass den Umgang von Daten europäischer
Bürger auf US-Servern regelt. "Für mich bedeutet das, dass Safe
Harbor so nicht mehr zu machen ist", sagte
Leutheusser-Schnarrenberger weiter. Der EuGH hatte am Dienstag die
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 gekippt
und in der Urteilsbegründung auch weitreichende Grundsätze für das
Speichern von Daten aufgestellt. So rügten die Richter etwa, dass die
Richtlinie keine Grundsätze für das Speichern personenbezogenen Daten
von EU-Bürgern auf US-Servern vorsieht. Für eine Reihe von Abkommen
der EU, etwa über den Austausch von Passagierdaten (PNR) oder
Bankdaten (Swift) könnte das weitreichende Folgen haben. Als
Justizministerin hatte sich Leutheusser-Schnarrenberger gegen das
Drängen der Union gestemmt, die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 in Deutschland umzusetzen
und sogar ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
riskiert. Entsprechend zufrieden zeigte sich
Leutheusser-Schnarrenberger mit dem Richterspruch.
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