(ots) - Der Hessische Datenschutzbeauftragte, als die
zuständige Aufsichtsbehörde der Schufa, hat volle Kenntnis über das
Scoreverfahren der Schufa inklusive sämtlicher verwendeten
Scorevariablen. Es gab hierzu bislang keine behördlichen
Beanstandungen oder Weisungen. Zudem sind die Auskünfte für die
Verbraucher mit der zuständigen Aufsichtsbehörde detailliert
abgestimmt.
Zuletzt hat der Hessische Datenschutzbeauftragte, Professor
Michael Ronellenfitsch, das rechtskonforme Verfahren der SCHUFA in
einer Pressemitteilung vom 30. Januar 2014 ausdrücklich bestätigt:
Nach seiner Auffassung ist das von der SCHUFA verwendete
Scoreverfahren "ausreichend transparent und vermittelt die im
jeweiligen Scorewert verarbeiteten Daten".
Darüber hinaus hat die SCHUFA als einzige Auskunftei in
Deutschland bereits 2010 ihre Scoreverfahren inklusive der
verwendeten Variablen allen Datenschutzbeauftragten der Länder und
des Bundes offen gelegt. Dies gilt auch für die Verwendung des im
Beitrag von NDR Info in Rede stehenden Alters einer Anschrift im
Scoreverfahren. Beanstandungen an der Verwendung dieses Datums oder
Zweifel an der Prognosegüte wurden nicht geäußert.
Davon unabhängig befindet sich die SCHUFA derzeit bezüglich der
Darstellung dieser Informationen in der Auskunft für die Verbraucher
in Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde. Diesbezüglich hat die SCHUFA
dem Hessischen Datenschutzbeauftragten bereits in der vergangenen
Woche ihre Bereitschaft zur Anpassung der Auskunft signalisiert,
sollte die Aufsichtsbehörde zukünftig eine Änderung der bisher
abgestimmten Auskunftspraxis wünschen.
Diese Anpassung der Verbraucherauskunft verändert weder die
Aussagekraft der Scorewerte noch die Prognosegüte und hat überdies
keinen Einfluss auf die jeweiligen Scorewerte der Verbraucher.
Das Scoreverfahren der SCHUFA ist ein wissenschaftlich anerkanntes
und geprüftes Verfahren, das Unternehmen eine faire und
diskriminierungsfreie Entscheidungsgrundlage bietet und Verbraucher
vor Überschuldung schützt. In Ihren Auskünften übermittelt die SCHUFA
jedem Verbraucher transparent
- die gespeicherten personenbezogenen Daten des Verbrauchers,
- die in den vergangenen zwölf Monaten angefragten und
beauskunfteten Scorewerte,
- den Basisscore als zusätzliche Orientierung sowie
- umfangreiche Informationen zum Scoreverfahren inklusive der
verwendeten Datenarten.
Die hohe Qualität des Scoreverfahrens der SCHUFA wird auch dadurch
belegt, dass 97,5% aller Konsumentenkredite ordnungsgemäß
zurückgezahlt werden.
Pressekontakt:
SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 6 11 - 92 78 - 888
Fax: +49 (0) 6 11 - 92 78 - 887
E-Mail: presse(at)schufa.de