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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Teak Holz International AG mit dem Sitz in Wien, FN 271414 p, ISIN:
AT0TEAKHOLZ8
EINLADUNG zu der am Montag, 12. Mai 2014 um 10:00 Uhr im "Haus der
Industrie", Großer Festsaal, Schwarzenbergplatz 4, A-1031 Wien,
stattfindenden
7. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes
des Vorstandes, des Corporate Governance-Berichtes und Vorlage des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes jeweils für das
Geschäftsjahr 2012/2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2012/2013. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012/2013. 3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012/2013. 4. Beschlussfassung
über die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2012/2013. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014. 6.
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates innerhalb von 5 Jahren ab dem Tag der Eintragung
der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch, das
Grundkapital der Gesellschaft, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen
Bareinlage oder Sacheinlage um bis zu EUR 15,602.580 durch Ausgabe
einer dem Erhöhungsbetrag entsprechenden Anzahl an neuen auf Inhaber
lautenden Stückaktien in Übereinstimmung mit dem Aktiengesetz zu
erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie Beschlussfassung
über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
(Genehmigtes Kapital 2014) und Beschlussfassung über die
entsprechende Änderung der Satzung in Punkt 4.5. 7. Wahl in den
Aufsichtsrat
Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 106 Z 4 AktG): Die Unterlagen
gemäß § 108 Abs 3 bis Abs 4 AktG werden spätestens ab dem 21. Tag vor
der Hauptversammlung, sohin ab 21.04.2014, auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.teak-ag.com unter
Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht:
+ Jahresabschluss mit Lagebericht GJ 2012/13, + Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht GJ 2012/13, + Corporate Governance-Bericht GJ
2012/13, + Bericht des Aufsichtsrates GJ 2012/13, +
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7, + Bericht des
Vorstandes in Sachen Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gemäß §
170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG, + Erklärung gem. § 87 Abs 2 AktG und
Lebenslauf zu TOP 7, + Formular für die Erteilung einer Vollmacht, +
Formular für den Widerruf einer Vollmacht, + Satzung unter
Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderung im "Punkt 4.5.", +
vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118
AktG (§ 106 Z 5 AktG): Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren
Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, schriftlich (Erfordernis der Unterschrift der antragstellenden
Aktionäre) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Das Aktionärsverlangen muss in Schriftform
spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, sohin
spätestens am 21.04.2014, der Gesellschaft ausschließlich an folgende
Adresse: Teak Holz International AG, A-4020 Linz, Wiener Straße 131,
TOP 10.03, Investor Relations, Herrn Mag. Paul Rettenbacher, MAS,
zugehen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen
mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Das
Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft in Textform
spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin bis
spätestens am 30.04.2014, zugeht. Vorschläge zur Beschlussfassung und
der Nachweis der Aktionärseigenschaft müssen ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen an die Gesellschaft termingerecht
zugehen: Per Post: Teak Holz International AG, A-4020 Linz, Wiener
Straße 131, TOP 10.03, Investor Relations, Herrn Mag. Paul
Rettenbacher, per Telefax an +43 (0)732 908 909-97 oder per E-Mail
(wobei das Verlangen und die dazugehörigen Angaben in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind) an
rettenbacher(at)teak-ag.com Herrn Mag. Paul Rettenbacher, MAS.
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Ferner darf die Auskunft auch dann verweigert werden, soweit
sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und
Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugänglich war.
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden,
wenn der Nachweis der Aktionärs-eigenschaft im jeweils relevanten
Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§
109, 110 und 118 AktG finden sich auch auf der Internetseite der
Gesellschaft www.teak-ag.com unter Investor
Relations/Hauptversammlung.
Fragen deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft gerichtet werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft per Post ausschließlich an
folgende Adresse übermittelt werden: Teak Holz International AG,
A-4020 Linz, Wiener Straße 131, TOP 10.03, Investor Relations, Herrn
Mag. Paul Rettenbacher, MAS, oder per Telefax an +43 (0)732 908
909-97 oder per E-Mail an rettenbacher(at)teak-ag.com Herrn Mag. Paul
Rettenbacher, MAS.
Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG):
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in
den Aufsichtsrat; diesbezüglich siehe auch die Ausführungen zu § 110
AktG oben).
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und
7 AktG): Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung der
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz
am Ende des 02.05.2014, 24:00 Uhr, Wiener Zeit. Aktionäre, die an der
Hauptversammlung teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen,
müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der
Gesellschaft nachweisen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 07.05.2014
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen:
Per Telefax: +43(0)18900-500-76 Per E-Mail:
anmeldung.teakholz(at)hauptversammlung.at (wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist) Per
Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Teak HV, Köppel
60, A-8242 St. Lorenzen am Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message
Type MT598, unbedingt ISIN AT0TEAKHOLZ8 im Text angeben)
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedsstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung
hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben wie folgt
zu enthalten:
+ Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), +
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, + Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, Wertpapier-Kennnummer ISIN: AT0TEAKHOLZ8 + Depotnummer
bzw. eine sonstige Bezeichnung, + Zeitpunkt oder Zeitraum auf den
sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 02.05.2014 beziehen. Die Depotbestätigung kann daher
nicht vor dem 03.05.2014 ausgestellt werden! Die Depotbestätigung
wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG): Jeder
Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person)
in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 11.05.2014 (Ausnahmen siehe unten) ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Telefax: +43(0)18900-500-76 Per E-Mail:
anmeldung.teakholz(at)hauptversammlung.at (wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist) Per
Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Teak HV, Köppel
60, A-8242 St. Lorenzen am Wechsel; bei Postzustellung bis spätestens
09.05.2014 einlangend Am Tag der Hauptversammlung (12.05.2014)
ausschließlich: Persönlich bei der Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort ab 09:00 Uhr.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Widerruf der
erteilten Vollmacht. Formulare zur Vollmachtserteilung bzw. Widerruf
der Vollmacht werden auf den Internetseiten der Gesellschaft
www.teak-ag.com unter Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich
gemacht.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG): Zum Zeitpunkt
der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 31,205.160,00 und ist zerlegt in
6,241.032 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist am
Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Zum heutigen Tag besaß die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. Die Gesamtanzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 6,241.032.
Die Aktionäre bzw. Bevollmächtigten können beim Zutritt zur
Hauptversammlung aufgefordert werden, sich durch einen allgemein
anerkannten gültigen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass
oder Führerschein, auszuweisen. Um einen reibungslosen Ablauf der
Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben
einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab
09:00 Uhr.
Wien, im April 2014 - Der Vorstand
Rückfragehinweis:
TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG
Mag. Paul Rettenbacher, MAS
Tel.: +43 (0)664 96 46 511
mailto:rettenbacher(at)teak-ag.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Teak Holz International AG
Wiener Straße 131
A-4020 Linz
Telefon: +43 (0)732 908 909-91
FAX: +43 (0)732 908 909-97
Email: office(at)teakholzinternational.com
WWW: www.teak-ag.com
Branche: Forstwirtschaft
ISIN: AT0TEAKHOLZ8
Indizes: WBI, Standard Market Continuous, VÖNIX
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch