(ots) - Noch zehn Wochen bis zur Scharfstellung von 22
Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen - Bundesumweltministerin Hendricks
schweigt noch immer zu den Modalitäten der Rußfilter-Nachrüstung von
Pkws und leichten Nutzfahrzeugen
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) rechnet für 2014 mit hohen
Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte für Feinstaub und dem
Dieselabgasgift Stickstoffdioxid. Sie sind die Folge einer über Jahre
hinweg nur halbherzig betriebenen Luftreinhaltepolitik. Erst kürzlich
hatte das staatliche Umweltbundesamt auf die unzureichende
Abgasreinigung von Millionen immer noch ungefilterter Dieselmotoren
in Fahrzeugen und Baumaschinen, aber auch auf die hohen
Schadstoffemissionen von Kohlekraftwerken hingewiesen. Vor diesem
Hintergrund fordert die DUH die Bundesregierung auf, Sofortmaßnahmen
gegen die hohen Feinstaubwerte zu ergreifen.
"In der Schweiz sind sämtliche Baumaschinen und -fahrzeuge seit
vielen Jahren mit Rußpartikelfiltern ausgestattet. In Deutschland
aber verpesten sie mit einer generellen Sondergenehmigung die Luft in
den Innenstädten. Und auch bei der nachträglichen Abgasreinigung von
Pkw ist das Engagement der Bundesregierung offensichtlich auf Wunsch
der nur am Neufahrzeugverkauf interessierten Automobilindustrie zum
Erliegen gekommen. Trotz vollmundiger Versprechen von SPD und CDU im
Bundestags-Wahlprogramm und der klaren Aussage im Koalitionsvertrag,
die Nachrüstförderung wieder aufzunehmen, schweigt die zuständige
Bundesumweltministerin Hendricks zu den Fördermodalitäten. Dabei sind
es nur noch zehn Wochen bis zweiundzwanzig Umweltzonen gleichzeitig
auf die Grüne Plakette 'scharfgestellt' werden. Frau Hendricks
verhindert damit die dringend notwenige schnelle Nachrüstung von
Dieselstinkern, und das in gerade dem Bundesland, in dem sich viele
Bürger und kleine Unternehmen keinen staatlich geforderten
Neufahrzeugkauf leisten konnten", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die zum 1. Juli 2014 beschlossene Umstellung der Umweltzonen in
Nordrhein-Westfalen trifft besonders viele Halter älterer Diesel-Pkw
und Handwerksbetriebe mit älteren Nutzfahrzeugen. Alleine 900.000
Fahrzeuge mit gelber Plakette müssen mit einem Partikelfilter und in
der Regel einem neuen Oxidationskatalysator nachgerüstet werden, um
eine grüne Plakette zu erhalten. Verstöße werden mit 80 EUR
Ordnungsstrafe geahndet.
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
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