(ots) - Das Europäische Parlament hat heute eine
Richtlinie über Maßnahmen zur Kostenreduzierung beim Ausbau von
Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation
verabschiedet. Dazu Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des
Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Wir begrüßen, dass die
Gesetzgeber Trinkwasserleitungen vom Anwendungsbereich ausgeschlossen
haben. Eine unmittelbare Mitnutzung von Trinkwasserleitungen ist ein
potenzielles Risiko für die Sicherheit und Integrität der Netze, da
sie hierfür nicht ausgelegt sind." Eine verpflichtende Mitnutzung
hätte im Widerspruch zur europäischen Trinkwasserrichtlinie
gestanden, die bestimmte Mindestanforderungen an die Qualität der
Stoffe und Materialien stellt, die in Kontakt mit Wasser für den
menschlichen Gebrauch treten.
Reck: "Erfreulich ist auch, dass EU-Parlament und Ministerrat
unserer Forderung nachgekommen ist, die ursprünglich als Verordnung
vorgesehenen Regelungen in das Rechtsinstrument einer Richtlinie zu
ändern. Damit bleibt den Mitgliedstaaten genügend Handlungsspielraum
in der Umsetzung, zumal der Breitbandausbau in der EU höchst
unterschiedlich weit vorangeschritten ist.
Die Breitbandversorgung wird im Koalitionsvertrag der
Bundesregierung als kommunikative Daseinsvorsorge bezeichnet und ist
daher ein natürliches Betätigungsfeld kommunaler Unternehmen. Derzeit
engagieren sich rund 150 von 1.400 VKU-Mitgliedern beim
Breitbandausbau in der Fläche. Bis 2011 investierten diese
Unternehmen bereits in 10.000 Kilometer Glasfasernetz, Tendenz
steigend: Bis zum Jahr 2015 könnte das Netz insgesamt auf knapp
35.000 Kilometer erweitert werden, was eine Breitbandversorgung für
eine Millionen Haushalte bedeutet."
Ein Großteil des Breitbandausbaus kommunaler Unternehmen erfolgt
dabei als besonders zukunftssichere und leistungsfähige
Glasfaseranbindung bis in die Gebäude, sogenannte
FTTH/B-Infrastrukturen. "Gerade im ländlichen Raum ist ein Ausbau der
Breitbandversorgung in einem absehbaren Zeitraum ohne kommunalen Ver-
und Entsorgungsunternehmen nicht darstellbar", sagt Reck. Die Nutzung
der kommunalen Infrastruktur ist gerade im ländlichen Raum
interessant, da sich hierfür in aller Regel kommunale Unternehmen
verantwortlich zeichnen, für die die Steigerung der
Standortattraktivität oberste Priorität genießt. Während Kabelkanäle
direkt genutzt werden können, besteht die Möglichkeit, bei
Neuverlegungen oder Revisionsbauten bei der Strom-, Gas- oder
Trinkwasserversorgung entsprechende Leerrohre bzw. Breitbandnetze
mitzuverlegen. "Dabei muss aber die Einschätzung und Koordinierung,
ob andere Versorgungsinfrastrukturen einen Beitrag zum
Breitbandausbau liefern können, vor Ort in den Kommunen stattfinden",
fordert Reck. "Eine verpflichtende Mitverlegung, wie sie ursprünglich
von der EU-Kommission vorgesehen war, ist hier nicht zielführend."
Für die Umsetzung in Deutschland ist nun eine enge Einbindung der
Kommunen und ihrer Unternehmen angezeigt, so Reck. "Die Diskussionen
innerhalb der Netzallianz von Minister Dobrindt sowie im Deutschen
Bundestag müssen in engem Schulterschluss mit dem VKU und seinen
Unternehmen erfolgen, um eine sinnvolle Vorgehensweise und damit
einen umfassenden Breitbandausbau zu gewährleisten."
Hintergrund:
Die EU hat sich ambitionierte Ziele für den Breitbandausbau
gesetzt. Ziel ist es, bis 2020 mindestens 30 MBit/s für alle
Internetnutzer und 100 MBit/s für 50 Prozent der Internetnutzer zur
Verfügung zu stellen. Die europäischen Zielsetzungen sind Teil der
sogenannten Digitalen Agenda der Europäischen Kommission und damit
Bestandteil der Europa-2020-Strategie. Bei der Erreichung dieser
Ziele misst die EU der lokalen und regionalen Ebene -und hier gerade
den öffentlichen Einrichtungen - eine besondere Bedeutung bei. Die
Europäische Kommission hatte im März 2013 einen Verordnungsvorschlag
"über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation"
vorgelegt. Damit sollen die Betreiber netzgebundener Infrastruktur
eine Mitnutzung ihrer Netze zum Zwecke des Breitbandausbaus
zuzulassen und eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Planung und
Durchführung von Bauarbeiten praktizieren.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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