(ots) - Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die
heute vom Plenum des Europäischen Parlaments auf den Weg gebrachte
EU-weite Harmonisierung der Anlegerkurzinformationen durch eine
Einigung zur Verordnung zu PRIIPs (Packaged Retail and
Insurance-based Investment Products). Basisinformationsblätter dienen
der kurzen und standardisierten Information des Kunden und sollen
sich daher auf die Inhalte beschränken, die für die
Anlageentscheidung wesentlich sind. Durch die Vereinheitlichung wird
zudem die Vergleichbarkeit erhöht. Für den deutschen Markt sind
derartige "Beipackzettel" allerdings nichts Neues. Bereits im Jahre
2010 hatte sich die DK im Rahmen einer Selbstverpflichtung darauf
verständigt, ihren Kunden einfache und verständliche
Produktinformationen zu einem Wertpapier zur Verfügung zu stellen.
Anschließend hatte der deutsche Gesetzgeber im Rahmen des
Anlegerschutzverbesserungsgesetzes vom 5. April 2011 einen
verbindlichen Rahmen für Produktinformationsblätter vorgegeben. Die
deutschen Kreditinstitute müssen ihre Informationsblätter nunmehr
erneut an die europäischen Regelungen anpassen.
Ein wichtiges Zeichen ist, dass sich die EU-Verordnung im
Wesentlichen auf "verpackte Anlageprodukte" konzentriert und einfache
und leicht verständliche Produkte wie beispielweise Spareinlagen
nicht unnötig überfrachtet werden.
Die Details der beschlossenen Harmonisierung wird die europäische
Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA ausarbeiten. Die DK setzt sich für
eine Harmonisierung der bestehenden nationalen Regelungen mit den
neuen europäischen Vorgaben ein, um die Vereinheitlichung der
Informationsblätter im Sinne der Verbraucher konsequent umzusetzen.
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