(ots) - EU verspricht: Keine Abstriche am
Verbraucherschutz bei Freihandelsabkommen mit den USA
Handelskommissar widerspricht Kritikern - De Gucht hält nationale
Zustimmungspflicht nicht für ausgemacht - Brüssel hält an
Schiedsgerichtsplänen fest
Osnabrück. EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat die Vorbehalte
von Verbraucherschützern gegen das transatlantische
Freihandelsabkommen (TTIP) zurückgewiesen. In einem Interview mit der
"Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) sagte er, "TTIP wird nicht
dazu führen, dass wir unsere bewährten Gesundheits- und
Sicherheitsstandards senken, insbesondere im Bereich der
Lebensmittelsicherheit und im Verbraucherschutz". De Gucht versprach:
"Dafür steht die Europäische Kommission ein." Vor allem deutsche
Verbraucherschützer warnen davor, dass das Freihandelsabkommen in den
USA erlaubten Produkten wie Genfood, Hormonfleisch und Chlorhühnchen
den Weg auch auf den europäischen Markt öffnen könnte. Der
EU-Kommissar wehrte sich auch gegen den Vorwurf, die Öffentlichkeit
nicht ausreichend über die Verhandlungen zu informieren: "Wir haben
so viele Informationen wie noch nie zuvor öffentlich zugänglich
gemacht", sagte er. Klar sei allerdings auch, "dass wir die
Öffentlichkeit nicht mit an den Verhandlungstisch nehmen können."
Alle Verhandlungen brauchten ein gewisses Maß an Vertraulichkeit. De
Gucht geht davon aus, dass das transatlantische Freihandelsabkommen
zwischen EU und USA auf jeden Fall durch das Europäische Parlament
und den Ministerrat ratifiziert werde. Ob es auch der Zustimmung der
28 nationalen Parlamente bedürfe, entscheide sich erst nach einer
Analyse des Abkommens, so wie es zum Zeitpunkt der Unterzeichnung
vorliegen werde, betonte De Gucht gegenüber der "Neuen Osnabrücker
Zeitung". Er reagierte damit auf die Einschätzung des deutschen
Bundeswirtschaftsministeriums, wonach das Freihandelsabkommen wohl
nur mit dem Segen des Bundesrats rechtskräftig sein werde. Die
umstrittenen Investitionsschutz-Klauseln sollen nach dem Willen des
EU-Handelskommissars Bestandteil der Verhandlungen bleiben. "Ich
verspreche mir einen europäischen Entwurf für ein gerechteres,
transparenteres Schiedsgerichtsverfahren, den wir auch als Vorlage
für zukünftige Abkommen benutzen können", sagte er der "Neuen
Osnabrücker Zeitung". Er wolle für ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen der politischen Gestaltungshoheit des Staates und den
legitimen Interessen eines Investors sorgen. Die Kritik an dem
Investorenschutz richtet sich vor allem gegen die sogenannten
Schiedsgerichte, die außerhalb der nationalen Rechtssysteme Recht
sprechen können. Hoch spezialisierte und dotierte Anwälte könnten
dann Konzerninteressen gegenüber Regierungen einklagen, warnen
Experten. Nach Kritik auch des deutschen Bundeswirtschaftsministers
Sigmar Gabriel (SPD) wurde das Thema zunächst bis nach den
Europawahlen Ende Mai auf Eis gelegt. Nach Angaben von De Gucht, hat
Gabriel ihm in einem Brief, seine Bedenken dargestellt. Der Minister
habe aber auch betont, dass erst auf der Grundlage des
Verhandlungsergebnisses entschieden werden sollte, "ob entsprechende
Regelungen im TTIP-Abkommen notwendig und sinnvoll sind", betonte der
EU-Kommissar. Das halte auch er für die "richtige Herangehensweise".
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