PresseKat - Novellierung der EU-Finanzmarktrichtlinie / Europäisches Parlament stimmt der MiFID II zu

Novellierung der EU-Finanzmarktrichtlinie / Europäisches Parlament stimmt der MiFID II zu

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(ots) - Das Europäische Parlament hat über die Novelle der
EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) abgestimmt. Die
Verhandlungsdelegationen des EU-Parlaments, des Ministerrates sowie
der Europäischen Kommission hatten sich nach langen Verhandlungen am
14.01.2014 informell auf einen gemeinsamen Kompromiss geeinigt, dem
das EU-Parlament heute zustimmte. Die MiFID ist eine Richtlinie der
Europäischen Union (EU) zur Harmonisierung der Finanzmärkte im
europäischen Binnenmarkt. Sie regelt die Anforderungen an Banken
hinsichtlich Liquidität, Eigenmittelunterlegung der Handelstätigkeit
und Transparenz. Die Novelle hat das Ziel, nach der Finanz- und
Wirtschaftskrise die Finanzmärkte effizienter, widerstandsfähiger und
transparenter zu gestalten. Bisher waren kommunale
Energieversorgungsunternehmen durch verschiedene Ausnahmetatbestände,
zum Beispiel der Warenhändlerausnahme, von den strengen
Verpflichtungen für Kapitalmarktunternehmen ausgenommen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat sich dafür
eingesetzt, dass die europäischen Marktregulierungs- und
-aufsichtsnormen die besonderen Eigenschaften der Energiemärkte
berücksichtigen müssen. Deshalb begrüßt der VKU, dass die
Verhandlungspartner im Trilog entsprechende Ausnahmeregelungen für
die Energieversorgungsunternehmen aufgenommen haben.

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Die grundsätzliche
Stoßrichtung der Novelle ist zu begrüßen, da sie die Bedingungen auf
den Finanz- und Großhandelsmärkten verbessert. Nach einer ersten
Auswertung des Kompromisses durch den VKU ist zu sagen, dass die
Ausnahmetatbestände größtenteils für Stadtwerke anwendbar sind. Es
ist allerdings nicht von der Hand zu weisen, dass durch die MiFID II
weitere finanzielle und organisatorische Belastungen auf die
Stadtwerke zukommen werden."




Positiv bewertet der VKU als Spitzenverband der kommunalen
Wirtschaft, dass Verträge und Derivate über die Versorgung mit
Strom/Gas innerhalb der EU, welche an einem Organized Trading
Facility (OTF) gehandelt und ausschließlich physisch erfüllt werden,
von der MiFID II per Definition ausgenommen werden. Hier steht
allerdings weiterhin eine genaue Definition von "muss physisch
erfüllt werden" aus, welche im Rahmen eines delegierten Rechtsaktes
von der Europäischen Kommission, begleitet durch die Europäische
Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) verfasst wird. Reck: "Physische
Lieferungen stellen das Kerngeschäft der
Energieversorgungsunternehmen dar und sollen auch in Zukunft nicht
von weiteren Regulierungen betroffen sein, um nicht den
Endverbraucher über den Energiepreis zu belasten."

Nach der formalen Annahme durch den Ministerrat und
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt verbleiben den Mitgliedsstaaten 24
Monate für die nationale Umsetzung. Hierbei wird auch die
Ausgestaltung der Ausnahme für Beschaffungsplattformen, welche nun
den Mitgliedsstaaten obliegt, eine zentrale Rolle spielen. Die
Regelungen der MiFID II müssen 30 Monate nach Verabschiedung auf
europäischer Ebene angewendet werden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



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Datum: 16.04.2014 - 08:47 Uhr
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