PresseKat - EANS-Hauptversammlung: BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 1047879

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG ZUR 75. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER BKS BANK AG

Termin: 15. Mai 2014 um 10.00 Uhr, BKS Bank-Zentrale, 9020
Klagenfurt, St. Veiter Ring 43

TAGESORDNUNG

1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrates;
Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2013 sowie des Corporate Governance Berichtes

2.Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinnes des
GeschÀfts- jahres 2013

3.Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2013

4.Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2013

5.Wahlen in den Aufsichtsrat

6.Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung fĂŒr den Aufsichtsrat

7.Wahl des BankprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015

8.Beschlussfassung ĂŒber den Widerruf der in der 73. ordentlichen
Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 fĂŒr die Dauer von 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung erteilten ErmÀchtigung des Vorstandes zum
Erwerb eigener Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulÀssigen
Höchstausmaß gemĂ€ĂŸ §65 Abs. 1 Z 4 AktG unter gleichzeitiger
ErmÀchtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zum
gesetzlich jeweils zulĂ€ssigen Höchstausmaß gemĂ€ĂŸ §65 Abs. 1 Z 4 AktG
fĂŒr die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung zum
Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und
Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder




eines mit ihr verbundenen Unternehmens.

9.Beschlussfassung ĂŒber den Widerruf der in der 73. ordentlichen
Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 fĂŒr die Dauer von 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung erteilten ErmÀchtigung des Vorstandes zum
Erwerb eigener Aktien gemĂ€ĂŸ §65 Abs. 1 Z 7 AktG unter gleichzeitiger
ErmĂ€chtigung des Vorstandes gemĂ€ĂŸ § 65 Abs. 1 Z 7 AktG, fĂŒr die Dauer
von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien zum
Zweck des Wertpapierhandels im Ausmaß von bis zu 5% des Grundkapitals
zu erwerben.

10.Beschlussfassung ĂŒber den Widerruf der in der 73. ordentlichen
Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 fĂŒr die Dauer von 30 Monaten ab dem
Datum der Beschlussfassung erteilten ErmÀchtigung des Vorstandes zum
Erwerb eigener Aktien gemĂ€ĂŸ §65 Abs. 1 Z 8 AktG unter gleichzeitiger
ErmĂ€chtigung des Vorstandes gemĂ€ĂŸ §65 Abs. 1 Z 8 AktG fĂŒr die Dauer
von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis
zum gesetzlich jeweils zulĂ€ssigen Höchstausmaß zu erwerben
(zweckfreier Erwerb) und gegebenenfalls zum Einzug eigener Aktien.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 24. April 2014 zur Einsicht der
AktionÀre in den GeschÀftsrÀumen am Sitz der Gesellschaft, 9020
Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, im VorstandsbĂŒro/ Investor Relations,
auf:

- Jahresabschluss mit Lagebericht - Corporate Governance-Bericht -
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht - Vorschlag fĂŒr die
Gewinnverwendung - Bericht des Aufsichtsrates jeweils fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2013 - BeschlussvorschlÀge - LebenslÀufe und
ErklĂ€rungen gemĂ€ĂŸ §87 Abs. 2 AktG der Kandidaten fĂŒr die Wahl in den
Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 5. - Formular fĂŒr die Erteilung
einer Vollmacht - Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht -
vollstÀndiger Text dieser Einladung

Auf Verlangen erhĂ€lt jeder AktionĂ€r unverzĂŒglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollstÀndige Text dieser Einberufung und
die Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
spĂ€testens ab 24. April 2014 außerdem im Internet unter www.bks.at
zugÀnglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§109,110 UND 118 AKTG

AktionÀre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spÀtestens am
24. April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 9020
Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, VorstandsbĂŒro / Investor Relations,
zugeht. Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt die Vorlage
einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ §10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass
die antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird
auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

AktionÀre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung VorschlÀge zur
Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass
diese VorschlĂ€ge samt BegrĂŒndung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spÀtestens am 6. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 463 5858 123 oder per Post an 9020 Klagenfurt, St.
Veiter Ring 43, VorstandsbĂŒro/Investor Relations, oder per E-Mail
investor.relations(at)bks.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. FĂŒr den
Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft zur AusĂŒbung dieses
AktionĂ€rsrechtes genĂŒgt die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ §10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an
die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den
§§109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.bks.at zugÀnglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 5. Mai 2014 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine DepotbestÀtigung
gemĂ€ĂŸ §10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am 12. Mai 2014,
24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss, nachzuweisen:

Per Post oder Boten: BKS Bank AG, z.H.VorstandsbĂŒro/Investor
Relations, St. Veiter Ring 43,9020 Klagenfurt,Österreich

Per Telefax:+43 463 5858 123

Per SWIFT:BFKK AT 2K, Message Type MT598; bei Stammaktien unbedingt
ISIN AT 0000624705 und bei Vorzugsaktien ISIN AT 0000624739 angeben

Per E-Mail: investor.relations(at)bks.at, wobei die DepotbestÀtigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

DEPOTBESTÄTIGUNG GEMÄSS §10a AktG

Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

- Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlicher Code (BIC)

- Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen

- Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN

- Depotnummer,anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,

- Zeitpunkt,auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.

Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 5. Mai 2014 beziehen.

DepotbestÀtigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der AktionÀr hat, den er vertritt.Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform
erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spÀtestens
Mittwoch, 14. Mai 2014, 16.00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder Boten:BKS Bank AG, z.Hd. VorstandsbĂŒro/Investor
Relations St. Veiter Ring 43,9020 Klagenfurt, Österreich

Per Telefax:+43 463 5858 123

Per E-Mail:investor.relations(at)bks.at, wobei die DepotbestÀtigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der
Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bks.at
abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. Hat ein AktionĂ€r seinem
depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn
dieses zusÀtzlich zur DepotbestÀtigung die ErklÀrung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 65.520.000,-- und ist eingeteilt in
30.960.000 Stamm-StĂŒckaktien und 1.800.000 Vorzugs-StĂŒckaktien. Jede
Stamm-StĂŒckaktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft hĂ€lt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 499.777
Stamm-StĂŒckaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu. 636 StĂŒck Stammaktien sind gemĂ€ĂŸ § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG fĂŒr
kraftlos erklÀrt. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien betrÀgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
30.459.587.

EINLASS UND REGISTRIERUNG

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 9.00 Uhr. Bei der
Registrierung ist ein gĂŒltiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

Klagenfurt, im April 2014

Der Vorstand der BKS Bank

RĂŒckfragehinweis:
investor.relations(at)bks.at;

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
A-9020 Klagenfurt
Telefon: +43 (0)463 5858-0
FAX: +43 (0)463 5858-329
Email: bks(at)bks.at
WWW: www.bks.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000624705, AT0000624739
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 16.04.2014 - 09:53 Uhr
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