Zwickau. Die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen sowie die Sicherheitsbeleuchtung, die dem gefahrlosen Verlassen von Gebäuden dient, ist integrativer Bestandteil eines jeden Sicherheitskonzeptes. Worüber sich Sachverständige trotz Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO) nicht einig sind, ist das Einrichten eines eigenen Raumes für die Unterbringung der notwendigen Batterieanlagen. Die GAZ Notstromsysteme GmbH unterstützt die Forderung, dass auf Grund aktueller Verordnungen zentrale Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitsrelevante Anlagen zwingend in eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht werden müssen.
(firmenpresse) - Die gemeinsame Grundlage der gesetzlichen und normativen Forderungen bilden zum einen die Muster-Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO) von 2009 unter Beachtung der einzelnen Richtlinien der Bundesländer (EltbauR), die Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) sowie die EN 50272-2 (VDE 510-2), welche die Sicherheitsanforderungen an stationäre Batterien und Batterieanlagen definiert. Zusätzlich geben Brandschutzgutachten, behördliche Auflagen sowie interne oder externe Audits die Richtlinien für den Einsatz der batteriegestützten Sicherheitsbeleuchtung vor.
Zu unnötigen Diskussionen und manchmal auch zweifelhaften Auslegungen kommt es insbesondere bei der Verwendung von brandabschnittsbezogenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, sogenannten LPS-Systeme. Dabei sind die Ausführungen in der EltBauVO sowie in den dazu vorhandenen Kommentaren (Arbeitskreis TGA) eindeutig: Sobald es sich um eine bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitsrelevante Anlage handelt, beispielsweise für die Sicherheitsbeleuchtung, ist die EltBauVO anzuwenden (siehe EltBauVO Pkt.1.3). Eine Differenzierung nach Spannungsebene oder Systemleistung erfolgt grundsätzlich nicht. Dagegen ist für eine Batterieanlage einer USV-Anlage, also keine bauordnungsrechtliche sicherheitstechnische Anlage, die Verwendung der EltBauVO nicht relevant.
Ebenfalls eindeutig sind die Bestimmungen in der EN 50272-2, VDE 510-2, den Sicherheitsanforderungen an stationäre Batterien und Batterieanlagen. Hierin stellt die Spannungshöhe der Batterieanlage (12V ….230V) keinerlei Auswahlkriterium dar, sondern ist nur wichtig, um den notwendigen Berührungsschutz gewährleisten zu können. Auch die Lüftungsanforderungen an den Batterieanlagen sind in der EN 50272-2 klar geregelt. Es gibt keine Einschränkungen zu Spannungs- oder Leistungsklassen. Die Berechnung des Luftvolumenstromes definiert die notwendige Be- und Entlüftung eines Raumes für die Einhaltung der maximalen Wasserstoffkonzentration von weniger als vier Prozent.
Ein kleines Rechenbeispiel verdeutlicht, dass niedrige Spannungsebenen keinen nennenswerten Vorteil hinsichtlich der benötigten Lüftungsanforderungen aufweisen. So benötigt beispielsweise eine 24-Volt-Batterieanlage mit 48 Amperestunden einen leicht höheren Luftvolumenstrom als eine 216-Volt-Batterie mit 4,5 Amperestunden bei vergleichbaren Anschlussleistungen.
Als Fazit empfiehlt die GAZ Notstromsysteme GmbH die Unterbringung der Batterieanlagen grundsätzlich mit dem Sachverständigen im Vorfeld abzuklären, um dem Bauherrn die Anlagen rechtssicher übergeben zu können. Ob die Forderungen in den zuständigen Verordnungen und Normen dabei dem Stand der Technik entsprechen, darf durchaus bezweifelt werden. Jedoch stellt bis zur Veröffentlichung neuer Verordnungen die derzeit gültige Rechtslage die Basis für die fachgerechte Beratung des Bauherrn dar.
Ãœber GAZ:
Die GAZ Notstromsysteme GmbH entwickelt und produziert innovative Rettungszeichenleuchten und Sicherheitsleuchten, die eine optimal gestaltete Sicherheitsbeleuchtung in Flucht- und Rettungswegen gewährleisten. Mit einer hohen Funktionssicherheit der Anlagentechnik auch im Brandfall wird bei einer Evakuierung von Gebäuden eine schnelle und gefahrlose Orientierung sichergestellt. Ihre Qualität und sorgfältige Fertigung sorgt dafür, dass ihnen die Zeit nichts anhaben kann. Die Ideen der Entwickler werden überwiegend in eigenen Produktionsstätten der GAZ Notstromsysteme GmbH umgesetzt: Vom Zuschnitt bis zur Montage erfolgt die Fertigung am Standort in Zwickau.
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