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Jetzt online! Mit illustrierten Spielkarten
Autofahrer wissen es längst: Die neue Bußgeldreform tritt am 1.
Mai 2014 offiziell in Kraft. Ihre wichtigste Änderung: Der
Führerschein wird nun nicht erst bei 18 Punkten im
Verkehrszentralregister, sondern schon nach Erhalt von acht Punkten
entzogen. Für schwerste Vergehen werden dafür nur noch 3 statt 7
Punkte vergeben. Die Punkte verjähren gestaffelt je nach Schwere. Für
viele Verstöße wurden die Bußgelder erhöht.
Um alle, die es angeht, umfassend zu informieren, hat sich das
Verkehrsrecht-Verzeichnis vrvz.de etwas Besonderes ausgedacht und das
webbasierte "Bußgeld-Quartett" ins Leben gerufen. Nach dem
psychologischen Konzept des spielerischen Lernens soll das trockene
bis unangenehme Thema den Verkehrsteilnehmern mit Hilfe des
Erlebnisfaktors und von liebevoll illustrierten Karten nahegebracht
werden. So kann man sich das nötige Wissen auf unterhaltsame Weise
ins Gedächtnis schreiben.
http://www.vrvz.de/bussgeldkatalog
"Wenn Autofahrer Bescheid wissen, welche Konsequenzen die
jeweiligen Verstöße nach der Reform haben, werden sie ihr Verhalten
in vielen Situationen anpassen", meint Lazar Vesin, Verkehrsanwalt in
Hamburg und der Kopf hinter vrvz.de. "Darüber hinaus macht es unser
sogenannter 'VRVZ-Schadensindex' möglich, dass jeder die mit einem
Verstoß einhergehende Gefährdung jeweils für sich, aber auch für
andere, insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer besser einschätzen
kann. Auch dies soll und kann zu einem reflektierteren und sichereren
Fahrverhalten beitragen."
Pressekontakt:
VRVZ GmbH
Kantstraße 38
22089 Hamburg
Ihr Ansprechpartner:
Herr RA Lazar Vesin
Telefon: 040 - 219 763 38
Telefax: 040 - 320 299 34
E-Mail: vesin(at)vrvz.de
Internet: https://www.vrvz.de/presse.html