(ots) - Die DFL Deutsche Fußball Liga hat heute erste
Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2.
Bundesliga für die Saison 2014/15 getroffen. Für die 36 Lizenzen der
beiden deutschen Profiligen haben sich 49 Vereine und
Kapitalgesellschaften beworben. In erster Instanz wurde keinem Club
die Lizenz verweigert. Um die endgültige Spielberechtigung zu
erhalten, müssen jedoch einige Bewerber bis Ende Mai Bedingungen
erfüllen. Die Clubs haben nun zunächst bis zum 29. April Zeit,
Beschwerde gegen die Erstentscheidungen einzulegen. Voraussichtlich
am 7. Mai erfolgt die zweite Entscheidung der DFL, gegen die
innerhalb von fünf Tagen erneut Beschwerde eingelegt werden kann. Am
15. Mai tagt erstmals der Lizenzierungsausschuss und entscheidet
endgültig über die zweite Beschwerde. Am 28. Mai erfolgt dann die
finale Entscheidung durch den Lizenzierungsausschuss über eventuell
erforderliche Bedingungserfüllungen und die endgültige Vergabe der
Lizenzen.
Neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit überprüft die DFL
als satzungsgemäß erste Instanz auch infrastrukturelle, rechtliche,
personell-administrative, medientechnische, sicherheitstechnische und
sportliche Kriterien, die in der Lizenzierungsordnung definiert sind,
um einen integren und fairen Wettbewerb sicherzustellen. In diesem
Zuge kann die DFL Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Eine
Bedingungserfüllung bedeutet: Der Club erhält die Spielberechtigung
erst, wenn bestimmte Vorgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der
Saison fristgerecht nachgewiesen worden sind. Im Gegensatz dazu wird
bei Auflagen festgelegt, welche Vorgaben nach erhaltener
Spielberechtigung während der Saison einzuhalten sind.
"Für die Saison 2014/15 erfolgt die Lizenzierung bei Clubs mit
Konzernstrukturen erstmals auf Basis von Konzernabschlüssen. Dadurch
werden auch Tochterunternehmen, wie zum Beispiel die
Stadion-Gesellschaften, in die Bewertung einbezogen", sagt Werner
Möglich, Direktor Lizenzierung der DFL. Bis dato wurden vor einem
entsprechenden Beschluss der Generalversammlung des Ligaverbandes im
August 2013 die Entscheidungen im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens
grundsätzlich anhand von Einzelabschlüssen getroffen.
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